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Informationen zum Dokument  BGE 97 I 890  Materielle Begründung

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6. Zitiert in Literatur:

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Regeste
1. Die zürcherische Verordnung über die Fähigkeitsprüfung für den Rechtsanwaltsberuf vom 8. Juli 1938 (Prüfungsverordnung) bestimmt in § 4, dass die Bewerber um die Zulassung zur Prüfung sich unter anderem über folgende Zulassungsbedingungen auszuweisen haben:
7. ausreichende Rechtsstudien, in der Hauptsache an schweizerisch ...
8. praktische Tätigkeit während mindestens eines Jahres ...
2. X., geboren 1942, promovierte am 2. Mai 1970 zum Lizentiaten d ...
3. X. führt gegen diesen Entscheid der Verwaltungskommission ...
4. Der Beschwerdeführer wirft dem Obergericht eine willk&uum ...

Bearbeitung, zuletzt am 19.05.2024, durch:
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