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Informationen zum Dokument  BGE 95 I 283  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Das Bundesgericht zieht in Erwägung:
1. Die Klage wird in erster Linie auf das TVG gestützt. Die  ...
2. Das TVG ordnet in seinem Abschnitt IV (Art. 35-37) die Haftpfl ...
3. Allerdings unterliegt keinem Zweifel, dass für die Betrie ...
4. Der Klägerin hilft auch der Einwand nicht, dass das "miss ...
5. Richtig ist, dass die Klägerin als Geschädigte unter ...

Bearbeitung, zuletzt am 29.04.2024, durch:
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