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Informationen zum Dokument  BGE 95 I 174  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Das Bundesgericht zieht in Erwägung:
1. Nach Art. 49 Abs. 1 lit. b WStB fallen für die Ermittlung ...
2. Im vorliegenden Fall ist vorweg festzuhalten, dass die H. AG b ...
3. ....... ...

Bearbeitung, zuletzt am 05.05.2024, durch:
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