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Informationen zum Dokument  BGE 94 I 248  Materielle Begründung

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Regeste
2. Der Patentinhaber ist in den früheren Stand wiedereinzusetzen, wenn er glaubhaft macht, dass er ohne sein Verschulden verhindert worden sei, die versäumte Frist einzuhalten (Art. 47 Abs. 1 PatG).
3. Die Beschwerdeführer machen geltend, die Anforderungen an ...
4. Die Versäumung der Wiederherstellungsfrist ist darauf zur ...

Bearbeitung, zuletzt am 29.04.2024, durch:
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