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Informationen zum Dokument  BGE 89 I 324  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Das Bundesgericht zieht in Erwägung:
1. Nach Art. 26 Abs. 1 LandwG kann die Bundesversammlung zur Sich ...
2. Seit dem Inkrafttreten des Milchbeschlusses (1. Januar 1954) w ...
3. Bis anhin haben der Beschwerdeführer Bucher und die ander ...
4. Es besteht Übereinstimmung darüber, dass in Romansho ...
5. Nach Art. 50 MB werden Sammelstellen (und Quartiereinteilungen ...
6. Daraus folgt, dass in der Tat eine von Bucher selbständig ...
7. Der Milchbeschluss ordnet die Zuständigkeit zur Aufhebung ...
8. Nach dem Wortlaut des Art. 50 Abs. 2 MB ist die Zustimmung des ...
9. Die Beschwerdeführer machen geltend, dass nicht der Regie ...

Bearbeitung, zuletzt am 29.04.2024, durch:
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