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Informationen zum Dokument  BGE 89 I 278  Materielle Begründung

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Regeste
1. Im Submissionsverfahren für die Erstellung eines Schulhauses und einer Mehrzweckturnhalle in der Gemeinde Staufen bewarb sich die Beschwerdeführerin um die Arbeiten. Die Bewerbung der AG Bertschinger war verspätet. Im Hinblick auf diese erhielt die Beschwerdeführerin Gelegenheit, eine bereinigte (niedrigere) Offerte einzureichen, worauf sie an der Angemessenheit ihrer Offerte festhielt. Darauf wiederholte der Gemeinderat die Ausschreibung und teilte die Arbeiten nach Prüfung der Eingaben der Firma AG Bertschinger zu. Eine Beschwerde dagegen hat der Regierungsrat des Kantons Aargau mit Beschluss vom 20. Juni 1963 abgewiesen.
2. Das Recht zur staatsrechtlichen Beschwerde steht nach Art. 88  ...

Bearbeitung, zuletzt am 29.03.2024, durch:
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