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Informationen zum Dokument  BGE 85 I 243  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
1. Der Wehrsteuerbeschluss trifft für die Besteuerung des Ei ...
2. Der Beschwerdeführer war bis zum 1. März 1955 als In ...
3. Der realisierte Mehrwert der Liegenschaft unterliegt der Wehrs ...
4. Bei der Ermittlung des steuerbaren Kapitalgewinns ist vom Buch ...
5. ... ...
6. ... ...
7. Zu Unrecht erhebt der Beschwerdeführer die Einrede der Re ...

Bearbeitung, zuletzt am 30.04.2024, durch:
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