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Informationen zum Dokument  BGE 85 I 237  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Das Bundegericht zieht in Erwägung:
1. Das Abkommen zwischen der schweiz. Eidgenossenschaft und den V ...
2. Liegt dem Abkommen kein einheitliches Begriffssystem zugrunde, ...
3. Aus Art. XV des Abkommens ergibt sich nichts Gegenteiliges. Er ...

Bearbeitung, zuletzt am 03.05.2024, durch:
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