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Informationen zum Dokument  BGE 83 I 337  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Das Bundesgericht zieht in Erwägung:
1. Der Wehrsteuerbeschluss erfasst als Einkommen physischer Perso ...
2. Der Beschwerdeführer hat im Jahre 1934, nach der Heirat,  ...
3. Da der Beschwerdeführer die Liegenschaft erst im Jahre 19 ...
4. Da das Grundstück zum Privatvermögen der Frau F. geh ...

Bearbeitung, zuletzt am 19.04.2024, durch:
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