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Informationen zum Dokument  BGE 60 I 139 - Weiterveräusserungsverbot Grundstücke  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
A.
B.
C.
Erwägungen
Erwägung 1
1. Als Beschwerdeführer tritt Notar Schmidli, der den Kaufve ...
Erwägung 2
2. Der Beschwerde des Verkäufers steht nicht entgegen, dass  ...
Erwägung 3
3. Auch handelt es sich entgegen der Ansicht des eidgenössis ...
Erwägung 4
4. Dem Begriffe des landwirtschaftlichen Gewerbes, wie er in Art. ...
Dispositiv
Demnach erkennt das Bundesgericht:

Bearbeitung, zuletzt am 28.03.2024, durch: Thomas Probst, A. Tschentscher
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