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Informationen zum Dokument  BGE 52 I 293 - Von Büren  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

Sachverhalt
A.
B.
C.
Das Bundesgericht zieht in Erwägung :
1.- Die dem Hausierpatent des Rekurrenten beigefügte Anordnu ...
2.- Nun verlangt der Rekurrent aber weiter, es sei festzustellen, ...
Demnach erkennt das Bundesgericht :

Bearbeitung, zuletzt am 23.04.2024, durch: Sabiha Akagündüz, A. Tschentscher
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