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Informationen zum Dokument  BGE 39 I 351 - Gotteslästerung Schnyder  Materielle Begründung

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6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

Regeste:
Sachverhalt:
A.
B.
C.
Erwägungen:
Erwägung 1
1. Die beiden Eingaben des Rekurrenten an das Bundesgericht bilde ...
Erwägung 2
2. Die Bestimmung des Art. 49 Abs. 2 BV, daß niemand wegen  ...
Erwägung 3
3. Auf Grund der vorstehenden Auslegung des Art. 49 BV ist unbede ...
Erwägung 4
4. Ist also nach dem Gesagten gegen die Bestrafung des Rekurrente ...
Erwägung 5
5. Diese Erwägungen führen dazu, daß das angefoch ...
Dispositiv

Bearbeitung, zuletzt am 25.04.2024, durch: Christian Schneider, A. Tschentscher
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