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Informationen zum Dokument  BGE 37 I 368 - Oltener Tagblatt  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
A.
B.
C.
D.
Das Bundesgericht zieht in Erwägung:
1. Im Gegensatz zu einer frühern Auffassung ist davon auszug ...
Erwägung 2
2. Zur Vermeidung sowohl des einen wie des andern Extremes in der ...
Erwägung 3
3. Soll dieses Resultat vermieden, anderseits aber dem Grundsatz  ...
Erwägung 4
4. Im vorliegenden Falle ist nun nicht zu verkennen, dass fü ...
Erwägung 5
Demnach hat das Bundesgericht erkannt:

Bearbeitung, zuletzt am 25.04.2024, durch: Johannes Sokoll, A. Tschentscher
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