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Informationen zum Dokument  BGE 14 I 668 - Solothurner Kantonalbank  Materielle Begründung

1. Bearbeitung

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3. Zitiert durch:

4. Zitiert selbst:

5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

    [nicht verfügbar]
7. Markierte Gliederung:

Sachverhalt:
A.
B.
C.
D.
E.
F.
G.
H.
I.
K.
L.
Erwägungen:
Erwägung 1
1. Die solothurnische Bank war eine Anstalt, welche durch kantona ...
Erwägung 2
2. Neben den Bestimmungen des Bankgesetzes dürfen demzufolge ...
Erwägung 3
3. Der Fiskus des Kantons Solothurn hat seine Klage in dreifacher ...
Erwägung 4
4. Soweit der Staat, gestützt auf die Rechtsnachfolge der So ...
Erwägung 5
5. Aus dem über die Natur der erhobenen Klagen Bemerkten fol ...
Erwägung 6
6. Ist somit einläßlich die Begründetheit des kl& ...
Erwägung 7
7. Der vom Staate als einzelnem Aktionär mit Rücksicht  ...
Erwägung 8
8. Es erübrigt somit nur noch die Prüfung der vom Staat ...
Erwägung 9
9. Die Klage aus Rechtsnachfolge in die Rechte der solothurnische ...
Erwägung 10
10. Wird nun geprüft, ob der Beklagte seine Verwaltung r&uum ...
Erwägung 11
11. Was die Auswechselung der Faustpfänder anbelangt, welche ...
Erwägung 12
12. Ist danach ursprünglich eine Haftung des Beklagten f&uum ...
Erwägung 13
13. Im mündlichen Vortrage hat der Beklagte noch ausgefü ...
Erwägung 14
14. Ist somit die Verantwortlichkeit des Direktors für den i ...
Dispositiv

Bearbeitung, zuletzt am 25.04.2024, durch: Jana Schmid, A. Tschentscher
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