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Informationen zum Dokument  BGE 14 I 219 - Unterstellung unter das Referendum  Materielle Begründung

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    Revision:  A. Tschentscher

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4. Zitiert selbst:

5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

37. Urtheil vom 13. April 1888 in Sachen Kunz.
A.
B.
C.
Das Bundesgericht zieht in Erwägung:
Erwägung 1
1. Die Kompetenz des Bundesgerichts erscheint als hergestellt. De ...
Erwägung 2
2. Ebenso kann die Legitimation des Rekurrenten mit Grund nicht b ...
Erwägung 3
3. In der Sache selbst ist unzweifelhaft, dass die angefochtene B ...
Demnach hat das Bundesgericht
erkannt:

Bearbeitung, zuletzt am 02.05.2024, durch: Julian Marbach, A. Tschentscher
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