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Informationen zum Dokument  BGE 13 I 251 - von Courten  Materielle Begründung

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6. Zitiert in Literatur:

    [nicht verfügbar]
7. Markierte Gliederung:

Sachverhalt
A.
B.
C.
Das Bundesgericht zieht in Erwägung:
1. Es kann sich nur darum handeln, ob in der Weigerung des   ...
2. Dabei ist ohne Weiteres davon auszugehen, daß das angefo ...
3. Richtig ist nun, daß die fragliche Norm alle Bürger ...
4. Eine Verfassungsverletzung liegt also hier insofern vor, als d ...
Demnach hat das Bundesgericht erkannt:

Bearbeitung, zuletzt am 19.04.2024, durch: Sabiha Akagündüz, A. Tschentscher
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