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Informationen zum Dokument  BGE 2 I 502 - Strafbarkeit des Ehebruchs  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

Sachverhalt
Das Bundesgericht zieht in Erwägung :
1. Was die Kompetenzen des Bundesgerichtes in Ehescheidungssachen ...
Erwägung 2
2. Diese Gesetzesbestimmung ist erlassen worden in Ausführun ...
Erwägung 3
3. Nun enthält das hier in materieller Hinsicht in Betracht  ...
Erwägung 4
4. Steht sonach fest, daß für die Wirkungen der Ehesch ...
Erwägung 5
5. Von der soeben behandelten wesentlich verschieden ist die Frag ...
Erwägung 6
6. Was den zweiten Beschwerdepunkt, die Verurtheilung des Beklagt ...
Erwägung 7
7. Es ist nun dem Beklagten zuzugeben, daß die Kantone nich ...
Erwägung 8
8. Die Gesetzesbestimmungen, auf welchen das angefochtene Strafer ...
Erwägung 9
9. Gegen kantonale Straferkenntnisse stehen aber überhaupt d ...
Erwägung 10
10. Ob die Baslergerichte die Bestimmungen des dortigen Strafgese ...
Demnach hat das Bundesgericht
erkannt :

Bearbeitung, zuletzt am 25.04.2024, durch: Flurina Tesch, A. Tschentscher
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