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Informationen zum Dokument  BGE 2 I 490 - Arnold Malzacher  Materielle Begründung

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6. Zitiert in Literatur:

    [nicht verfügbar]
7. Markierte Gliederung:

Sachverhalt
Das Bundesgericht zieht in Erwägung:
1. Wie schon in frühern Fällen vom Bundesgerichte ausge ...
Erwägung 2
2. Nach Art. 1 Ziff. 13 des Auslieferungsvertrages zwischen der S ...
Erwägung 3
3. Das Letztere ist nun in der That der Fall, indem mit der Regie ...
Demnach hat das Bundesgericht
erkannt:

Bearbeitung, zuletzt am 20.04.2024, durch: Flurina Tesch, A. Tschentscher
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