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Informationen zum Dokument  BGE 2 I 459 - Peter Wicki  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

Sachverhalt
Das Bundesgericht zieht in Erwägung :
1. Da Rekurrent behauptet, daß durch das angefochtene Urthe ...
Erwägung 2
2. Was nun den ersten Theil der Beschwerde betrifft, daß je ...
Erwägung 3
3. Den zweiten Theil der Beschwerde angehend, so garantirt der Ar ...
Erwägung 4
4. Fragt es sich nun, ob Landjäger Düngi sich einer sol ...
Erwägung 5
5. Muß sonach die Ansicht des luzernischen Obergerichtes, d ...
Erwägung 6
6. Die luzernische Verfassung enthält nämlich keine Bes ...
Erwägung 7
7. Dagegen verletzt das angefochtene Urtheil den Art. 6 der luzer ...
Demnach hat das Bundesgericht
erkannt:

Bearbeitung, zuletzt am 19.04.2024, durch: Flurina Tesch, A. Tschentscher
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