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Informationen zum Dokument  BVerfGE 170, 178 - Namensrecht Volljährigenadoption  Materielle Begründung

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    Revision:  A. Tschentscher

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4. Zitiert selbst:

5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

A.
I.
1. Die Annahme als Kind (Adoption) ist die Begründung eines  ...
2. Das Namensrecht wird für den bürgerlichen Namen eine ...
a) Das geltende Recht weist keine umfassende gesetzliche Definiti ...
b) Dem Namen einer Person werden herkömmlich mehrere Funktio ...
c) Der Familienname einer Person wird grundsätzlich kraft Ge ...
d) Die namensrechtlichen Wirkungen der Annahme einer volljäh ...
e) Die vorstehend dargestellten namensrechtlichen Regelungen bei  ...
II.
1. In dem der Vorlage zugrundeliegenden Ausgangsverfahren haben d ...
2. Auf die Rechtsbeschwerden hat der Bundesgerichtshof mit Beschl ...
a) Die Verfassungsmäßigkeit der Regelung in § 176 ...
aa) Der Erfolg der Rechtsbeschwerde der Angenommenen hänge v ...
bb) Die Rechtsbeschwerde der Annehmenden dürfte dagegen nich ...
b) § 1767 Abs. 2 Satz 1, § 1757 BGB sei nach Überz ...
III.
1. Die Bundesnotarkammer hat zur notariellen Praxis mitgeteilt, d ...
2. Mit dem vorlegenden Gericht und teils aus den im Vorlagebeschl ...
3. Der Deutsche Juristinnenbund bewertet die vorgelegte Regelung  ...
B.
I.
II.
III.
C.
I.
1. a) Als Ausprägung der freien Persönlichkeitsentwickl ...
b) Das Familiennamensrecht erfordert nähere Regelungen durch ...
c) Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt zwar vor ...
d) Danach greift § 1767 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit &sec ...
2. Dieser Eingriff durch die formell verfassungsgemäße ...
a) Den verfahrensgegenständlichen Vorschriften liegt sowohl  ...
aa) Bei Heranziehen dieses Maßstabs ergibt sich, dass mit d ...
bb) Dagegen gibt es keinen Anhalt dafür, dass die gleiche Na ...
cc) Angesichts dieses legitimen Zwecks bedarf keiner Entscheidung ...
b) § 1767 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit § 1757 Abs. 1 ...
aa) Durch die nach § 1767 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit &s ...
bb) Es ist für die hier zu prüfende Fallgestaltung der  ...
c) Der durch den über die Verweisung in § 1767 Abs. 2 S ...
aa) Die Angemessenheit und damit die Verhältnismäß ...
bb) Die durch die vorgelegte Regelung bewirkte zwingende Änd ...
(1) Das Recht am eigenen Namen als Ausprägung des allgemeine ...
(aa) Der dem Recht am eigenen Namen in der Rechtsprechung des Bun ...
(bb) Das nicht unerhebliche Gewicht des Eingriffs in das Recht am ...
(cc) Der durch § 1767 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit § ...
(2) Bei der Regelung des Familiennamensrechts ist es dem Gesetzge ...
(3) Die für die Entscheidung über die Vorlage bedeutsam ...
II.
1. Art. 6 Abs. 1 GG schützt die tatsächliche Lebens- un ...
2. Die vorgelegte Regelung namensrechtlicher Rechtsfolgen der Vol ...
a) Mit der Regelung der Adoptionsmöglichkeiten definiert der ...
b) Soweit sich der durch § 1767 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung  ...
III.
IV.
1. Das aus Art. 3 Abs. 1 GG folgende Gebot, wesentlich Gleiches g ...
2. Davon ausgehend sind die hier vorgelegten namensrechtlichen Re ...
a) Das geltende Recht sieht sowohl die Annahme minderjährige ...
b) Die unmittelbar durch § 1757 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung  ...
aa) Unterschiedliche Rechtsfolgen ergeben sich aus § 1757 Ab ...
bb) Diese unterschiedlichen Rechtsfolgen bei dem Führen des  ...
D.
Abweichende Meinung
der Richterin Ott, des Richters Eifert und der Richterin Meßling zum Beschluss des Ersten Senats vom 24. Oktober 2024

1. Die von § 1757 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BGB eröffnete M&o ...
2. Angesichts des hohen Gewichts des Eingriffs kann die hier bewi ...
a) Bei der Bestimmung des nach Adoption geführten Namens kom ...
b) Die Senatsmehrheit benennt als tragenden Zweck der vorgelegten ...
aa) Der Zweck wird auch nach der Mehrheitsmeinung nicht ausdr&uum ...
bb) Jedenfalls aber kommt dem angenommenen öffentlichen Inte ...
(1) Die verwandtschaftlichen Verhältnisse werden im Falle ei ...
(2) Der Gesetzgeber hat die namensrechtliche Dokumentation famili ...
(3) Die faktischen Entwicklungen pluraler Familienmodelle tragen  ...
c) Nach alledem ist die hier vorgelegte Regelung des § 1767  ...

Bearbeitung, zuletzt am 22.04.2026, durch: Sabrina Camenzind, A. Tschentscher
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