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Informationen zum Dokument  BVerfGE 158, 282 - Vollverzinsung  Materielle Begründung

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    Revision:  A. Tschentscher

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5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

A.
I.
1. Die Verzinsung von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverh&au ...
a) Die §§ 233a bis 237 AO enthalten verschiedene allgem ...
b) Die Abgabenordnung 1977 enthielt in den §§ 234  ...
c) § 233a AO wirkt sowohl zugunsten (im Fall der Steuerersta ...
2. Höhe und Berechnung der Zinsen sind für alle Verzins ...
a) § 238 AO und insbesondere die in Abs. 1 Satz 1 geregelte  ...
b) § 5 StSäumnG ist unverändert als § 238 in  ...
c) Die Begrenzung des Zinslaufs auf vier Jahre wurde durch das St ...
3. § 233a und § 238 AO in ihrer aktuellen Fassung laute ...
4. a) Von der Erhebung von Nachzahlungszinsen nach § 233a AO ...
b) Ausweislich der Stellungnahmen der Bundesregierung vom 29. und ...
c) Die Festsetzung von Nachzahlungszinsen nach einer vorausgegang ...
II.
1. Mit Beschluss vom 3. September 2009 - 1 BvR 2539/07 - hat sich ...
2. Nachdem der III. Senat des Bundesfinanzhofs noch im November 2 ...
3. In Reaktion auf den Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 25. Apr ...
4. Der Gesetzgeber hat sich auch nach Einführung der Vollver ...
III.
1. Unmittelbarer Gegenstand der Verfassungsbeschwerde zu I. sind  ...
a) Die Beschwerdeführerin ist eine Gesellschaft mit beschr&a ...
b) Mit ihrer Verfassungsbeschwerde rügt die Beschwerdefü ...
2. Die Verfassungsbeschwerde zu II. richtet sich gegen verwaltung ...
a) Die Beschwerdeführerin ist auch eine GmbH. Mit Gewerbeste ...
b) Mit ihrer Verfassungsbeschwerde rügt die Beschwerdefü ...
IV.
1. Die Bundesregierung hält die Verfassungsbeschwerden f&uum ...
2. Der IX. Senat des Bundesfinanzhofs weist darauf hin, dass der  ...
3. Die Bundessteuerberaterkammer hält die Festlegung des Zin ...
4. Die Bundesrechtsanwaltskammer hält die Verfassungsbeschwe ...
5. Der Deutsche Anwaltverein hält die Verfassungsbeschwerden ...
6. Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland ist der ...
7. Der Bund der Steuerzahler Deutschland hält den Zinssatz n ...
8. Nach Auffassung des Bundesverbands der Deutschen Industrie ist ...
9. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag hält den Zin ...
10. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks sieht aufgrund der ...
11. Der sachkundige Dritte Prof. Dr. Dr. h.c. Wolfgang Schön ...
12. Das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung is ...
13. Der Deutsche Städtetag und der Deutsche Städte- und ...
14. Nach Ansicht der im Ausgangsverfahren der Verfassungsbeschwer ...
B.
I.
II.
III.
1. Soweit sie sich gegen den Gewerbesteuerzinsbescheid (nur Verfa ...
2. Die Verfassungsbeschwerde zu II. ist auch zulässig, sowei ...
C.
I.
1. Die Anwendung des § 233a in Verbindung mit § 238 Abs ...
a) Gegenstand der verfassungsrechtlichen Überprüfung is ...
b) Die durch § 233a in Verbindung mit § 238 Abs. 1 Satz ...
aa) Nachzahlungszinsen auf die von § 233a AO erfassten Steue ...
bb) Erhobene Nachzahlungszinsen können auch nicht durch erha ...
2. Die Rechtfertigung der Benachteiligung der Steuerschuldner, de ...
a) Art. 3 Abs. 1 GG gebietet, alle Menschen vor dem Gesetz gleich ...
aa) Dieser allgemeine gleichheitsrechtliche Maßstab findet  ...
bb) Ungleichbehandlungen können dabei auch durch Vereinfachu ...
b) Nach diesen Grundsätzen bemisst sich die Rechtfertigung d ...
aa) Eine Verschärfung des Prüfungsmaßstabs aufgru ...
bb) Der Zeitpunkt der Steuerfestsetzung und damit das Übersc ...
(1) Der Zeitpunkt der Steuerfestsetzung inner- oder außerha ...
(2) Darüber hinaus können Steuerpflichtige in bestimmte ...
3. § 233a in Verbindung mit § 238 Abs. 1 Satz 1 AO gen& ...
a) Das Ziel der Vollverzinsung, einen Ausgleich dafür zu sch ...
aa) Nach der Entwurfsbegründung zum Steuerreformgesetz 1990  ...
bb) Die durch § 233a in Verbindung mit § 238 Abs. 1 Sat ...
b) Die ungleiche Behandlung zinszahlungspflichtiger und nicht zin ...
aa) Das verfassungsrechtliche Geeignetheitsgebot verlangt keine v ...
bb) Die durch die Vollverzinsung als solche bewirkte ungleiche Be ...
(1) Der Gesetzgeber hat mit den angegriffenen Regelungen in vielf ...
(2) Die Vollverzinsung als solche ist gleichwohl geeignet. Sie tr ...
(a) Durch die Anknüpfung des Beginns des Zinslaufs an den Ab ...
(b) Der Verzinsungspflicht im Nachzahlungsfall liegt die von der  ...
(3) Auch die konkrete Ausgestaltung der Vollverzinsung mit einem  ...
c) § 233a in Verbindung mit § 238 Abs. 1 Satz 1 AO war  ...
aa) Eine Ungleichbehandlung ist nur dann erforderlich, wenn kein  ...
bb) Danach ist die Vollverzinsung zulasten der Steuerpflichtigen  ...
(1) Die Abschöpfung des tatsächlich erzielten Vorteils  ...
(2) Auch die Erhebung von Nachzahlungszinsen lediglich im Fall ei ...
cc) Soweit die Vollverzinsung an einen starren Zinssatz anknü ...
dd) Die Vollverzinsung mit einem starren Zinssatz von 0,5 % pro M ...
(1) Der Gesetzgeber darf unter bestimmten Voraussetzungen typisie ...
(a) Die mit einer Typisierung verbundene Ungleichbehandlung ist a ...
(b) Auch bei der Beurteilung einer typisierenden Regelung und ins ...
(c) Die Bemessung des durch die späte Steuerfestsetzung im N ...
(d) Bei dieser zurückhaltenden Kontrolle ist grundsätzl ...
(2) Die den Gesetzgeber leitenden Kriterien zur Bestimmung des Zi ...
(a) Die Realitätsgerechtigkeit von Typisierungen ist in erst ...
(aa) Dem Vorteilsausgleich durch eine Vollverzinsung im Nachzahlu ...
(bb) Zur Bestimmung dieses Zinsvorteils knüpfte der Gesetzge ...
(cc) In der Entstehungsgeschichte des jährlich 6 %-igen Zins ...
(dd) Für die Bestimmung des potentiellen Zinsvorteils fanden ...
(ee) Maßstabsbildend für die Bestimmung des Zinssatzes ...
(ff) Die Gesetzesmaterialien lassen erkennen, dass der Gesetzgebe ...
(gg) Keine Bedeutung für die Bestimmung des Zinsvorteils sch ...
(b) Die vorgenannten, vom Gesetzgeber bei der Bemessung des Zinss ...
(aa) Die Verwendung des Basiszinssatzes, der den Diskontsatz abge ...
(bb) Marktzinsen bilden dagegen den konkreten Vorteil ab, der sic ...
(α) Ein aus Anlage- und Kreditzinsen gebildeter Mittelwert  ...
(β) Ein vorrangiges Abstellen auf die Kreditzinssätze,  ...
(γ) Soweit zur Maßstabsbildung Anlagezinsen herangezo ...
(δ) Im Hinblick auf Kreditzinsen sind auch die erwähnt ...
(cc) Soweit der Gesetzgeber in erster Linie selbständig t&au ...
(3) Der anhand der genannten Kriterien gebildete Zinssatz von mon ...
(a) Die typisierende Festlegung des Zinssatzes ist trotz grunds&a ...
(b) Die Vollverzinsung zulasten der Steuerpflichtigen mit dem in  ...
(c) Unter den sich seit dem Jahr 2008 fortlaufend verän ...
(aa) Nach dem Beginn der Finanzkrise setzten ein Trend zur Zinsse ...
(bb) Die Vollverzinsung im Nachzahlungsfall mit dem typisierten Z ...
(α) Die der Bestimmung des Zinssatzes zum Zeitpunkt der Ein ...
(β) Kann der starre Zinssatz von monatlich 0,5 % damit Zinss ...
(γ) Ein anderes Ergebnis für in das Jahr 2014 fal ...
d) Die Vollverzinsung mit einem Zinssatz von monatlich 0,5 % ist  ...
aa) Eine Ungleichbehandlung ist nur dann verhältnismä&s ...
bb) Ein verfassungsrechtlich auffälliges Missverhältnis ...
II.
1. Die Verfassungsbeschwerde zu I. ist -- soweit sie zulässi ...
2. Die Verfassungsbeschwerde zu II. ist teilweise begründet. ...
a) Das Urteil des Verwaltungsgerichts beruht, soweit es den Verzi ...
b) Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs verletzt die Besc ...
aa) Aus dem Gebot effektiven Rechtsschutzes gemäß Art. ...
bb) Diesen verfassungsrechtlichen Anforderungen wird der Beschlus ...
D.
I.
1. Grundsätzlich führt die Verfassungswidrigkeit eines  ...
2. § 233a in Verbindung mit § 238 Abs. 1 Satz 1 AO ist  ...
a) aa) Auf Grundlage der hier angegriffenen Entscheidung kann zwa ...
bb) Gemäß § 78 Satz 2 BVerfGG analog (vgl. BVerfG ...
cc) Eine Erstreckung der Unvereinbarkeitserklärung auf die a ...
b) Die Unvereinbarkeitserklärung kann weder auf einen einen  ...
aa) Eine auf den sachlich nicht gerechtfertigten Anteil des Zinss ...
bb) Auch eine allein auf Nachzahlungszinsen beschränkte Teil ...
3. Die Fortgeltung des § 233a in Verbindung mit § 238 A ...
a) Grundsätzlich erstreckt sich die Verpflichtung des Gesetz ...
II.
III.

Bearbeitung, zuletzt am 24.04.2024, durch: Sabrina Gautschi, A. Tschentscher
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