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Informationen zum Dokument  BVerfGE 151, 67 - Richerlicher Bereitschaftsdienst  Materielle Begründung

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    Revision:  A. Tschentscher

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3. Zitiert durch:

4. Zitiert selbst:

5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

A.
I.
1. Der Beschwerdeführer wurde an einem frühen Samstagmo ...
2. Aufgrund ihres Fundes sahen die Polizeibeamten einen Verdacht  ...
3. Im weiteren Verlauf des 14. September 2013 ordnete das Amtsger ...
4. Der Beschwerdeführer legte zunächst gegen die richte ...
5. Der Beschwerdeführer beantragte daraufhin, nach § 98 ...
a) Er machte unter Verweis auf seinen Schriftsatz vom 11. Oktober ...
b) Weiter wandte der Beschwerdeführer ein, dass auch die Ber ...
6. Das Amtsgericht Rostock wies den Antrag durch den mit der Verf ...
7. Gegen den Beschluss vom 30. Januar 2014 legte der Beschwerdef& ...
8. Das Landgericht Rostock verwarf die Beschwerde durch den ebenf ...
a) Es wies darauf hin, dass das Amtsgericht Rostock seine Zust&au ...
b) In der Sache sei die Beschwerde sowohl hinsichtlich des ersten ...
aa) Das Betreten und Durchsuchen der Wohnung zur Gefahrenabwehr s ...
bb) Die Beschwerde gegen die telefonische Anordnung der Durchsuch ...
9. Das Amtsgericht Rostock verurteilte den Beschwerdeführer  ...
II.
III.
1. Der Beschwerdeführer sieht sich durch die angegriffenen B ...
a) Das Bundesverfassungsgericht habe in seiner bisherigen Rechtsp ...
b) Darüber hinaus macht der Beschwerdeführer geltend, d ...
2. Der Beschwerdeführer beantragt, ihm für das Verfassu ...
IV.
1. Von der Möglichkeit zur Stellungnahme haben der Generalbu ...
a) Mit Blick auf die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde  ...
b) Aus Sicht des Deutschen Richterbundes ist es verfassungsrechtl ...
c) Die Neue Richtervereinigung teilt mit, dass für die Mehrh ...
d) Die Bundesrechtsanwaltskammer hält die Verfassungsbeschwe ...
e) Der Deutsche Anwaltverein hält die Verfassungsbeschwerde  ...
f) Nach den Auskünften der befragten Länder Bayern, Bra ...
2. Der Beschwerdeführer hat auf die Stellungnahmen erwidert  ...
3. Die Akten des Ausgangsverfahrens haben dem Bundesverfassungsge ...
B.
C.
I.
1. Art. 13 Abs. 1 GG garantiert die Unverletzlichkeit der Wohnung ...
2. Art. 13 Abs. 2 Halbsatz 2 GG lässt es zu, dass Durchsuchu ...
3. Zu den Anforderungen an einen dem Gebot der praktischen Wirksa ...
a) Aus Art. 13 Abs. 2 GG folgt nicht, dass an allen nach § 1 ...
b) Die vom Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprech ...
c) Dem hat der Gesetzgeber grundsätzlich auch Rechnung getra ...
d) Der gemäß Art. 13 Abs. 1 GG gebotene Schutz vor n&a ...
e) Weil nach den heutigen Lebensgewohnheiten zumindest die Zeit z ...
f) Ist der Vollzug von Wohnungsdurchsuchungen danach ganzjäh ...
4. Ob und inwieweit ein über den Ausnahmefall hinausgehender ...
a) Nach § 21e Abs. 1 Satz 1 GVG bestimmt das Gerichtsprä ...
b) Ein über den Ausnahmefall hinausgehender Bedarf an nä ...
c) Auf welche Weise die Gerichtspräsidien den tatsächli ...
II.
1. Das Amtsgericht hat sich bereits nicht mit dem Richtervorbehal ...
2. Das Landgericht hat den Verfassungsverstoß nicht ausger& ...
a) Das Landgericht hat die Frage, ob Gefahr im Verzug vorlag, aus ...
b) Die Ausgestaltung der Bereitschaftsdienstzeiten bei dem Amtsge ...
c) Das Landgericht hätte sich daher mit der Frage auseinande ...
D.

Bearbeitung, zuletzt am 19.04.2024, durch: A. Tschentscher
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