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Informationen zum Dokument  BVerfGE 148, 296 - Streikverbot für Beamte  Materielle Begründung

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A.
I.
1. Im Text des Grundgesetzes ist weder ein Streikrecht noch ein S ...
2. Die Texte der Landesverfassungen von Berlin, Brandenburg, Brem ...
3. Auf der Ebene des Völkerrechts befasste sich der Europ&au ...
II.
1. a) Der 1951 geborene Beschwerdeführer zu I. wurde im Jahr ...
b) Die gegen die Disziplinarverfügung gerichtete Klage wies  ...
c) Die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Osnabr&u ...
2. a) Die im Jahr 1960 geborene Beschwerdeführerin zu II. st ...
b) Die gegen die Disziplinarverfügung gerichtete Klage wies  ...
c) Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Ver ...
3. a) Die im Jahr 1965 geborene Beschwerdeführerin zu III. s ...
b) Der gegen die Disziplinarverfügung gerichteten Klage gab  ...
c) Mit Urteil vom 7. März 2012 -- 3d A 317/11.O -- ände ...
d) Mit Urteil vom 27. Februar 2014 -- 2 C 1.13 -- wies das Bundes ...
4. a) Die Beschwerdeführerin zu IV., eine im Jahr 1961 gebor ...
b) Die gegen die Disziplinarverfügung gerichtete Klage wies  ...
c) Die wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassene Berufung  ...
d) Mit Beschluss vom 26. Februar 2015 -- 2 B 10.15 -- wies das Bu ...
III.
1. Die Verfassungsbeschwerde des Beschwerdeführers zu I. ric ...
a) In den fachgerichtlichen Entscheidungen komme es bereits nicht ...
b) Die angegriffenen Entscheidungen missachteten zudem die Pflich ...
c) Durch das am 27. Februar 2014 ergangene Urteil des Bundesverwa ...
2. Die Verfassungsbeschwerde der Beschwerdeführerin zu II. r ...
a) Zwar gehe das Bundesverfassungsgericht bislang in ständig ...
b) Ergänzend macht die Beschwerdeführerin zu II. gelten ...
3. Die Verfassungsbeschwerde der Beschwerdeführerin zu III.  ...
a) Art.  9 Abs.  3 GG gewährleiste die Bildung von ...
b) Ein Streikverbot für sämtliche Beamte verstoße ...
4. Die Verfassungsbeschwerde der Beschwerdeführerin zu IV. r ...
IV.
1. Der dbb beamtenbund und tarifunion sieht weder eine rechtliche ...
2. Nach Auffassung der Freien und Hansestadt Hamburg stellt das S ...
3. Die Bundesregierung hält das Streikverbot für Beamte ...
4. Nach Auffassung der Bayerischen Staatsregierung verletzen die  ...
5. Nach Auffassung der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen fe ...
6. Nach Auffassung der Landesregierung von Niedersachsen ergibt s ...
7. Das Ministerium für Schule und Berufsbildung des Landes S ...
a) Das Streikverbot stelle sich als ein eigenständiger herge ...
b) Eine andere Beurteilung ergebe sich auch nicht aus Art.   ...
8. Der DGB, die GEW und ver.di weisen in ihrer gemeinsamen Stellu ...
V.
B.
I.
II.
III.
C.
I.
1. a) Das Grundrecht aus Art.  9 Abs.  3 GG ist fü ...
b) Der sachliche Schutzbereich des Art.  9 Abs.  3 GG u ...
aa) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsg ...
bb) Soweit die Verfolgung der von Art.  9 Abs.  3 GG ge ...
2. Das Grundrecht der Koalitionsfreiheit ist zwar vorbehaltlos ge ...
a) Art.  33 Abs.  5 GG ist unmittelbar geltendes Recht  ...
b) Bezugspunkt des auf alle Beamtinnen und Beamten anwendbaren Ar ...
c) Zu dem Kernbestand von Strukturprinzipien, bei dem die Beachte ...
aa) Zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums s ...
bb) Das Lebenszeitprinzip hat die Funktion, die Unabhängigke ...
cc) Das Alimentationsprinzip verpflichtet den Dienstherrn, den Be ...
d) An den Beachtenspflichten hat auch die Einfügung der Fort ...
3. Die Bestimmungen des Grundgesetzes sind völkerrechtsfreun ...
a) Die Europäische Menschenrechtskonvention und ihre Zusatzp ...
b) Gleichwohl besitzen die Gewährleistungen der Europäi ...
c) Die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für ...
d) Die Heranziehung der Europäischen Menschenrechtskonventio ...
e) Die Heranziehung der Europäischen Menschenrechtskonventio ...
f) Während sich die Vertragsparteien durch Art.  46 EMR ...
g) Die Grenzen einer völkerrechtsfreundlichen Auslegung erge ...
II.
1. Die Koalitionsfreiheit wird nicht verfassungsunmittelbar durch ...
a) In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts finden sic ...
b) Die Eröffnung des sachlichen Schutzbereiches der Koalitio ...
2. Die angegriffenen behördlichen und gerichtlichen Entschei ...
3. Die Beeinträchtigung der Koalitionsfreiheit ist jedoch du ...
a) Das Streikverbot für Beamte stellt einen eigenständi ...
aa) Das Streikverbot erfüllt das für einen eigenstä ...
bb) Das Erfordernis der Substanzialität ist mit Blick auf di ...
b) Das Streikverbot ist Teil der institutionellen Garantie des Ar ...
c) Eine ausdrückliche gesetzliche Normierung des Streikverbo ...
d) Die Beschränkung der Koalitionsfreiheit ist insoweit, als ...
aa) Das Verbot eines Streiks der Beamten dient wie der übrig ...
bb) Das Spannungsverhältnis zwischen Koalitionsfreiheit und  ...
cc) Ein möglichst schonender Ausgleich im Sinne praktischer  ...
4. Das Streikverbot für Beamtinnen und Beamte in Deutschland ...
a) Art.  11 Abs.  1 EMRK gewährleistet jeder Perso ...
aa) In dem Verfahren Demir und Baykara v. Türkei (Urteil vom ...
bb) In dem Verfahren Enerji Yapi-Yol Sen v. Türkei aus dem J ...
cc) Bereits zuvor, mit Urteil vom 27. März 2007, entschied d ...
dd) In dem Verfahren Urcan u.a. v. Türkei entschied die Kamm ...
ee) Auch nach den Entscheidungen in den Verfahren Demir und Bayka ...
ff) Im Verfahren Saime Özcan v. Türkei befasste sich di ...
b) Unter Berücksichtigung der in den genannten Verfahren get ...
c) Unabhängig davon, ob das Streikverbot für deutsche B ...
aa) (1) Das Streikverbot ist in Deutschland im Sinne von Art.&nbs ...
(2) Die zur Begründung der Disziplinarmaßnahmen herang ...
(3) Das Streikverbot ist wegen der Besonderheiten des deutschen S ...
bb) Im Übrigen sind der Beschwerdeführer zu I. und die  ...
III.
1. Zur Bindung an Gesetz und Recht gehört auch die Berü ...
2. Diesen Vorgaben werden die angegriffenen Entscheidungen gerech ...

Bearbeitung, zuletzt am 28.03.2024, durch: Sibylle Perler, A. Tschentscher
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