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Informationen zum Dokument  BVerfGE 141, 220 - Bundeskriminalamtsgesetz  Materielle Begründung

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A. -- I.
II.
III.
1. Die Verfassungsbeschwerden seien zulässig. ...
2. Die Verfassungsbeschwerden seien begründet. ...
a) Die parallele Aufgabenwahrnehmung von Landespolizeibehörd ...
b) Der für die Aufgabenbestimmung des Bundeskriminalamts ver ...
c) § 20c Abs.  3 BKAG verletze -- ebenso wie § 20u ...
d) Die in § 20g Abs.  1 Satz 1 Nr.  2 BKAG bez&uum ...
e) Der Einsatz technischer Mittel in Wohnungen gemäß & ...
f) Die Regelung zur Rasterfahndung nach § 20j BKAG versto&sz ...
g) Die Regelung zum Zugriff auf informationstechnische Systeme in ...
h) Die Telekommunikationsüberwachung nach § 20l Abs.&nb ...
i) Die Erhebung von Telekommunikationsverkehrsdaten nach § 2 ...
j) Die angegriffenen Vorschriften würden den verfassungsrech ...
k) Es fehle an ausreichenden gesetzlichen Regelungen zum Schutz d ...
l) Der Schutz von Berufsgeheimnisträgern sei im Bundeskrimin ...
m) Verfassungswidrig sei das Gesetz auch, weil es auf gebotene ve ...
n) Die Vorschriften zur weiteren Nutzung einmal erhobener Daten d ...
o) § 14 Abs.  1 BKAG sei nicht mit dem Grundrecht auf G ...
IV.
1. Die Bundesregierung hält die Verfassungsbeschwerden teils ...
a) Die Rüge des § 20c Abs.  3 BKAG sei mangels Bes ...
b) Im Übrigen seien die Verfassungsbeschwerden zulässig ...
aa) Der Bundesgesetzgeber verfüge gemäß Art.  ...
bb) Die im Gesetz vorgesehenen Eingriffsbefugnisse dienten dem Sc ...
cc) Die Datenerhebung gemäß § 20g BKAG stünd ...
dd) Die Wohnraumüberwachung gemäß § 20h BKAG ...
ee) Die Rasterfahndung nach § 20j BKAG sei ein zur Gefahrena ...
ff) Die in § 20k Abs.  6 Satz 2 Nr.  4 BKAG normie ...
gg) Die Telekommunikationsüberwachung gemäß § ...
hh) Die Abfragebefugnis zur Abwehr konkreter Gefahren in § 2 ...
ii) Hinsichtlich der Adressaten der Ermittlungsmaßnahmen se ...
jj) § 20w BKAG richte ein differenziertes Benachrichtigungsr ...
kk) Der Kernbereichsschutz sei als Folge des Grundrechtsschutzes  ...
ll) Hinsichtlich des Schutzes von Berufsgeheimnisträgern sei ...
mm) Die gesetzlichen Vorschriften zur Verwendung der vom Bundeskr ...
2. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informa ...
3. Die Datenschutzbeauftragten der Länder teilen im Wesentli ...
4. Das Bundesverwaltungsgericht weist durch die Mitglieder des f& ...
V.
B.
I.
II.
III.
1. Die Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer sind  ...
2. Die Beschwerdeführer und Beschwerdeführerinnen sind  ...
a) Den Beschwerdeführern fehlt es nicht an einer unmittelbar ...
b) Die Beschwerdeführer sind auch selbst und gegenwärti ...
3. Die Verfassungsbeschwerden sind nach § 93 Abs.  3 BV ...
C.
I.
1. Die Gesetzgebungskompetenz des Bundes ergibt sich aus Art.&nbs ...
2. Die angegriffenen Vorschriften sind auch nicht unter dem Gesic ...
II.
1. Die angegriffenen Befugnisse ermächtigen das Bundeskrimin ...
2. Die Verfassungsmäßigkeit der Befugnisse hängt  ...
3. Die angegriffenen Vorschriften dienen einem legitimen Ziel und ...
a) Die Befugnisse dienen einem legitimen Ziel. Sie geben dem Bund ...
b) Die Einräumung der fraglichen Überwachungs- und Ermi ...
III.
1. Der Gesetzgeber hat dabei auf der einen Seite das Eingriffsgew ...
2. Auf der anderen Seite hat der Gesetzgeber einen wirksamen Schu ...
IV.
1. Heimliche Überwachungsmaßnahmen, sofern sie, wie di ...
a) Heimliche Überwachungsmaßnahmen müssen auf den ...
b) Die Erhebung von Daten durch heimliche Überwachungsma&szl ...
c) Gestufte Anforderungen ergeben sich hinsichtlich der Frage, wi ...
2. Übergreifende Anforderungen ergeben sich aus dem Verh&aum ...
3. Neben den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die allgemei ...
a) Der verfassungsrechtliche Schutz des Kernbereichs privater Leb ...
b) Der Kernbereich privater Lebensgestaltung beansprucht gegen&uu ...
c) Der Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung ist stri ...
aa) Absolut ausgeschlossen ist damit zunächst, den Kernberei ...
bb) Des Weiteren folgt hieraus, dass bei der Durchführung vo ...
d) In diesem Rahmen kann der Gesetzgeber den Schutz des Kernberei ...
4. Eigene verfassungsrechtliche Grenzen ergeben sich hinsichtlich ...
5. Eigene verfassungsrechtliche Grenzen heimlicher Überwachu ...
6. Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz stellt auch  ...
a) Zu den Anforderungen an die verhältnismäßige A ...
b) Zur Flankierung von informationsbezogenen Eingriffen, deren Vo ...
c) Eine verhältnismäßige Ausgestaltung der Ü ...
d) Weil eine Transparenz der Datenerhebung und -verarbeitung sowi ...
e) Zur Gewährleistung von Transparenz und Kontrolle bedarf e ...
7. Zu den übergreifenden Verhältnismäßigkeit ...
V.
1. Nur teilweise mit der Verfassung vereinbar ist § 20g Abs. ...
a) § 20g Abs.  1 BKAG erlaubt die Überwachung au&s ...
b) Hinsichtlich seines Eingriffsgewichts deckt § 20g Abs.&nb ...
c) Nicht zu beanstanden ist die an das allgemeine Sicherheitsrech ...
aa) Die Vorschrift begrenzt Überwachungsmaßnahmen auf  ...
bb) § 20g Abs.  1 Satz 1 Nr.  1 BKAG setzt auch ei ...
cc) Keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen weiter gegen d ...
dd) Zu unbestimmt oder unverhältnismäßig ist die  ...
d) Mit den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht zu vereinba ...
aa) § 20g Abs.  1 Satz 1 Nr.  2 BKAG ergänzt  ...
bb) Dem genügt § 20g Abs.  1 Satz 1 Nr.  2 BK ...
e) Verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist bei verfassungsk ...
f) Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nic ...
aa) Keinen Bedenken unterliegt allerdings, dass die Überwach ...
bb) Unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten unz ...
g) § 20g BKAG genügt schließlich auch insoweit ni ...
2. § 20h BKAG genügt den verfassungsrechtlichen Anforde ...
a) § 20h BKAG erlaubt die akustische und optische Überw ...
b) Keinen verfassungsrechtlichen Bedenken unterliegt § 20h A ...
aa) Die Vorschrift genügt zunächst insoweit den verfass ...
bb) In Übereinstimmung mit Art.  13 Abs.  4 GG ver ...
cc) Unverhältnismäßig ist die Regelung auch nicht ...
c) Teilweise unverhältnismäßig und mit der Verfas ...
aa) Keine Bedenken bestehen insoweit freilich gegen § 20h Ab ...
bb) Verfassungsrechtlich tragfähig ist auch § 20h Abs.& ...
cc) Nicht mit Art.  13 Abs.  1, 4 GG vereinbar ist demg ...
d) Keinen verfassungsrechtlichen Bedenken unterliegt die Wohnraum ...
e) Verfassungsrechtlich unzureichend ist demgegenüber die Re ...
aa) Da Wohnraumüberwachungen besonders tief in die Privatsph ...
(1) Besondere Anforderungen gelten zum einen auf der Erhebungsebe ...
(2) Spezifische verfassungsrechtliche Anforderungen ergeben sich  ...
bb) Hiervon ausgehend genügt § 20h Abs.  5 BKAG zw ...
(1) § 20h Abs.  5 Satz 1, 2, 3 und 5 BKAG ordnet der Sa ...
(2) Nicht in jeder Hinsicht den verfassungsrechtlichen Anforderun ...
3. Verfassungsrechtlich unbedenklich ist die Regelung der Eingrif ...
4. § 20k BKAG ist bei verfassungskonformer Auslegung hinsich ...
a) § 20k Abs.  1 BKAG ermächtigt zu einem Zugriff  ...
b) Die Anforderungen des § 20k Abs.  1, 2 BKAG für ...
aa) Eingriffe in das Recht auf Gewährleistung der Vertraulic ...
bb) Im Übrigen genügt die Vorschrift hinsichtlich ihrer ...
c) Keine Bedenken bestehen weiter gegen die verfahrensrechtliche  ...
d) Nicht in jeder Hinsicht genügen demgegenüber die Reg ...
aa) Da der heimliche Zugriff auf informationstechnische Systeme t ...
bb) Diesen Anforderungen genügt § 20k Abs.  7 BKAG ...
(1) Bei verfassungskonformer Auslegung nicht zu beanstanden sind  ...
(2) Demgegenüber fehlt es für die in Rede stehenden Ma& ...
5. Nur teilweise mit der Verfassung zu vereinbaren ist § 20l ...
a) § 20l BKAG regelt die Telekommunikationsüberwachung  ...
b) § 20l Abs.  1 Nr.  1 bis 4 BKAG regelt verschie ...
c) Keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken unterli ...
d) Verfahrensrechtlich normiert § 20l Abs.  3 BKAG in E ...
e) Die Regelungen zum Schutz des Kernbereichs privater Lebensgest ...
aa) Die Telekommunikationsüberwachung ist ein schwerer Eingr ...
bb) § 20l Abs.  6 BKAG genügt diesen Anforderungen ...
(1) § 20l Abs.  6 Satz 1 BKAG ordnet der Sache nach an, ...
(2) Auch diesbezüglich erfüllt die Vorschrift die verfa ...
6. § 20m Abs.  1, 3 BKAG teilt, soweit er sich mit &sec ...
a) § 20m Abs.  1, 3 BKAG, der die Erhebung von Telekomm ...
b) Für die verfassungsrechtliche Beurteilung der Vorschrift, ...
VI.
1. Keinen Bedenken unterliegt allerdings, dass das Gesetz keine a ...
2. Nicht in jeder Hinsicht mit den Anforderungen der Verfassung v ...
a) Allerdings hat der Gesetzgeber in § 20u BKAG eine Regelun ...
b) Verfassungsrechtlich nicht tragfähig ist insoweit allerdi ...
c) Darüber hinaus sind Grundrechtsverletzungen durch §  ...
3. Die Regelungen zur Gewährleistung von Transparenz, Rechts ...
a) Bei sachgerechter Auslegung nicht zu beanstanden ist allerding ...
b) Auskunftsrechte sowie die Möglichkeit einer nachträg ...
c) Nicht verfassungsrechtlich hinreichend ausgestaltet ist demgeg ...
d) Schließlich fehlt es für eine verhältnismä ...
4. Verfassungsrechtlich nicht in jeder Hinsicht tragfähig is ...
a) Die Grundstruktur der Regelung ist freilich verfassungsrechtli ...
b) Verfassungsrechtlich nicht tragfähig ist demgegenübe ...
c) Verfassungswidrig ist darüber hinaus § 20v Abs.  ...
D.
I.
1. Der Gesetzgeber kann eine Datennutzung über das für  ...
a) Die zulässige Reichweite solcher Nutzungen richtet sich n ...
b) Nicht zu den Zweckbindungen, die für jede weitere Nutzung ...
2. Der Gesetzgeber kann eine weitere Nutzung der Daten auch zu an ...
a) Die Ermächtigung zu einer Nutzung von Daten zu neuen Zwec ...
b) Die Ermächtigung zu einer Zweckänderung ist dabei am ...
aa) Während nach der früheren Rechtsprechung des Bundes ...
bb) Voraussetzung für eine Zweckänderung ist danach abe ...
cc) In diesen Anforderungen an die Zulässigkeit einer Zweck& ...
II.
1. Die in § 20v Abs.  4 Satz 2 Nr.  1 BKAG allein  ...
a) Im Grundsatz bestehen gegen die Regelung keine durchgreifenden ...
aa) Die Vorschrift erlaubt dem Bundeskriminalamt eine Verwendung  ...
(1) Die Verweisung auf § 4a Abs.  1 Satz 1 BKAG wirft h ...
(2) Indem § 20v Abs.  4 Satz 2 Nr.  1 BKAG eine Da ...
bb) Nicht zu beanstanden ist grundsätzlich auch, dass § ...
b) Unverhältnismäßig weit ist § 20v Abs.&nbs ...
2. Unvereinbar mit den verfassungsrechtlichen Anforderungen ist a ...
III.
1. § 20v Abs.  5 BKAG stellt verschiedene Rechtsgrundla ...
2. § 20v Abs.  5 BKAG verstößt nicht gegen d ...
3. Die Übermittlungsbefugnisse sind indes insoweit verfassun ...
a) Keinen verfassungsrechtlichen Bedenken unterliegt allerdings & ...
b) § 20v Abs.  5 Satz 1 Nr.  2 BKAG, der die Ü ...
aa) § 20v Abs.  5 Satz 1 Nr.  2 BKAG erlaubt zum e ...
bb) Nicht zu beanstanden ist auch, dass für die Übermit ...
cc) Unverhältnismäßig weit und damit verfassungsw ...
c) Nicht mit der Verfassung vereinbar ist auch § 20v Abs.&nb ...
aa) Unverhältnismäßig ist die Regelung zum einen  ...
bb) Unverhältnismäßig ist die Regelung zum andere ...
cc) Während an die Übermittlung von Daten aus besonders ...
d) Nicht mit den verfassungsrechtlichen Anforderungen vereinbar i ...
e) Entsprechend genügt auch § 20v Abs.  5 Satz 4 B ...
4. Hinsichtlich aller Übermittlungsbefugnisse fehlt es ü ...
IV.
1. Die Übermittlung von personenbezogenen Daten an öffe ...
a) Eine Übermittlung von Daten ins Ausland führt dazu,  ...
b) Die Übermittlung von Daten an das Ausland setzt danach ei ...
aa) Für die Anforderungen an den Übermittlungs- und Nut ...
bb) Die Übermittlung personenbezogener Daten ins Ausland set ...
(1) Eine Übermittlung von Daten ins Ausland verlangt, dass e ...
(a) Für die Anforderungen an den datenschutzrechtlichen Umga ...
(b) Hinsichtlich der Besorgnis etwaiger Menschenrechtsverletzunge ...
(2) Die Gewährleistung des geforderten Schutzniveaus im Empf ...
cc) Auch ansonsten gelten in Deutschland die Anforderungen an ein ...
dd) Die vorstehend entwickelten Maßgaben müssen in ein ...
2. Die Übermittlungstatbestände des § 14 Abs.  ...
a) § 14 Abs.  1 Satz 1 Nr.  1 BKAG genügt, so ...
b) Gleichfalls zu weit und deshalb mit den verfassungsrechtlichen ...
c) Mit den Anforderungen an eine Zweckänderung nicht vereinb ...
d) Keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken unterli ...
aa) Indem § 14 Abs.  7 Satz 7 BKAG anordnet, dass die & ...
bb) Den datenschutzrechtlichen Anforderungen des Grundgesetzes tr ...
(1) Die Vorschrift begründet eine Verantwortung des Bundeskr ...
(2) Eine solche Vergewisserung sieht § 14 Abs.  7 Satz  ...
e) Im Übrigen genügen die Übermittlungsregelungen  ...
E. -- I.
1. Die Feststellung einer Verfassungswidrigkeit gesetzlicher Vors ...
2. Danach sind § 20h Abs.  1 Nr.  1c und § 20 ...
II.
I.
II.
1. Ungeachtet der bereits prinzipiell angezeigten größ ...
2. In geringerem Umfang verfassungswidrig, als vom Senat angenomm ...
a) Der Senat hält die Ermächtigungen zu einigen Aufkl&a ...
b) Anders als der Senat halte ich auch das vom Gesetzgeber in &se ...
c) Nicht teilen kann ich die Annahme des Senats, § 20g BKAG  ...
3. Geht mit der weiteren Verwendung aus Überwachungsmaß ...
a) Uneingeschränkt zu begrüßen ist allerdings das ...
b) Nicht mitzutragen vermag ich jedoch die vom Senat im Anschluss ...
I.
II.
1. Der Senat bemängelt, dass die Eingriffsvoraussetzungen be ...
2. Der Senat vermisst für die in § 20g Abs.  2 BKA ...
3. Die Ausweitung des Richtervorbehalts auch auf die erstmalige A ...
4. Nicht mittragen kann ich weiter die vom Senat geforderte Erric ...
5. Soweit der Senat auch fehlende flankierende verfahrensrechtlic ...
III.
1. Das Urteil macht die Übermittlung und Verwendung von Date ...
2. Der Senat hält die Verwendung der nach den in Rede stehen ...
3. Ebenso wenig vermag ich der Würdigung des Senats zuzustim ...
4. Anders als der Senat meint, begegnet meines Erachtens auch die ...

Bearbeitung, zuletzt am 28.03.2024, durch: Sibylle Perler, A. Tschentscher
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