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Informationen zum Dokument  BVerfGE 130, 240 - Bayerisches Landeserziehungsgeldgesetz  Materielle Begründung

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6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

A.
I.
II.
III.
1. Die Klägerin des Ausgangsverfahrens ist polnische Staatsa ...
2. Das Sozialgericht München hat das Verfahren sodann gem&au ...
IV.
1. Die Bayerische Staatsregierung hält die vorgelegte Regelu ...
2. Der 10. Senat des Bundessozialgerichts teilt mit, er habe die  ...
3. Der Deutsche Landkreistag hält die Argumentation des Sozi ...
4. Auch der Deutsche Familiengerichtstag teilt die Bedenken des v ...
5. Der Deutsche Juristinnenbund schließt sich in seiner Ste ...
B.
I.
II.
1. a) Der allgemeine Gleichheitssatz des Art.  3 Abs.   ...
b) Ausgehend von diesen Grundsätzen reichen die verfassungsr ...
aa) Die verfassungsrechtlichen Anforderungen erschöpfen sich ...
bb) Eine Verschärfung der verfassungsrechtlichen Anforderung ...
cc) Die Staatsangehörigkeit wird in Art.  3 Abs.   ...
2. Die durch Art.  1 Abs.  1 Satz 1 Nr.  5 BayLErz ...
a) Der Ausschluss von Personen, die nicht über eine der in A ...
b) Der Ausschluss von Personen, die weder die Staatsangehöri ...
c) Der Ausschluss von Personen, die weder die Staatsangehöri ...
d) Sofern der Landesgesetzgeber "Mitnahmeeffekte" verhindern woll ...
e) Fiskalische Interessen können die Schlechterstellung durc ...
f) Schließlich kann die Differenzierung nach der Staatsange ...
g) Sonstige Zwecke, die die in Art.  1 Abs.  1 Satz 1 N ...
C. -- I.
II.
III.
IV.
V.

Bearbeitung, zuletzt am 19.04.2024, durch: Sibylle Perler, A. Tschentscher
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