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Informationen zum Dokument  BVerfGE 130, 131 - Hamburgisches Passivraucherschutzgesetz  Materielle Begründung

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    [nicht verfügbar]
7. Markierte Gliederung:

A.
I.
1. a) Durch § 2 Abs. 1 des Hamburgischen Gesetzes zum Schutz ...
b) Eine vergleichbare Regelung zur Zulassung von Raucherräum ...
2. Bereits in seiner ursprünglichen Fassung vom 11. Juli 200 ...
II.
1. Die Klägerin des Ausgangsverfahrens (im Folgenden: die Kl ...
2. Das Verwaltungsgericht hat das Verfahren ausgesetzt und dem Bu ...
III.
1. Der Präsident des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts t ...
2. Das Statistische Bundesamt teilt mit, dass sich seit 2007 die  ...
3. Das Deutsche Krebsforschungszentrum teilt mit, dass es aus wis ...
4. Für den DEHOGA Bundesverband hat sich dessen Landesverban ...
B.
C.
I.
1. a) Da für eine Speisewirtschaft, wie sie von der Klä ...
b) Berufsausübungsregelungen müssen nicht nur den Anfor ...
2. Bei Anwendung dieser Maßstäbe auf die verfassungsre ...
a) Für die vorliegend zu beurteilende Differenzierung zwisch ...
b) Diese Ungleichbehandlung ist sachlich nicht gerechtfertigt. Es ...
aa) Als Differenzierungsgrund genügt es nicht bereits, dass  ...
bb) Sachliche Gesichtspunkte, mit denen sich die Unterscheidung z ...
(1) So lässt sich die unterschiedliche Behandlung nicht durc ...
(a) Dies gilt zunächst im Hinblick auf den Schutz der Gesund ...
(b) Die Differenzierung kann ferner nicht mit dem Schutz der Gesu ...
(aa) Die Erwägung eines erhöhten Schutzbedürfnisse ...
(bb) Schließlich lässt sich die unterschiedliche Behan ...
(2) Eine etwaige unterschiedliche wirtschaftliche Betroffenheit v ...
II.
III.

Bearbeitung, zuletzt am 16.10.2024, durch: Sibylle Perler, A. Tschentscher
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