VerfassungsgeschichteVerfassungsvergleichVerfassungsrechtRechtsphilosophie
ÜbersichtWho-is-WhoBundesgerichtBundesverfassungsgerichtVolltextsuche...

Informationen zum Dokument  BVerfGE 124, 300 - Rudolf Heß Gedenkfeier  Materielle Begründung

1. Bearbeitung

2. Abruf & Rang

3. Zitiert durch:

4. Zitiert selbst:

5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

    [nicht verfügbar]
7. Markierte Gliederung:

A.
I.
II.
1. Der Beschwerdeführer meldete im Voraus bis in das Jahr 20 ...
2. Mit hier angegriffenem Urteil vom 25. Juni 2008 wies das Bunde ...
a) Das Verbot könne auf die Gefahr der Verwirklichung des &s ...
b) Für die in Frage stehende Versammlung sei mit der erforde ...
III.
IV.
1. Die Bundesregierung führt zur Verfassungsbeschwerde im We ...
a) § 130 Abs. 4 StGB sei mit Art. 5 Abs. 1 GG vereinbar. Es  ...
b) § 130 Abs. 4 StGB verstoße auch nicht gegen Art. 10 ...
c) Schließlich sei auch die konkrete Rechtsanwendung verfas ...
2. Die Landesanwaltschaft Bayern hält die Verfassungsbeschwe ...
V.
B.
I.
II.
C.
I.
II.
1. § 130 Abs. 4 StGB ist kein allgemeines Gesetz im Sinne de ...
a) Nach Art. 5 Abs. 2 Alternative 1 GG findet die Meinungsfreihei ...
aa) Ausgangspunkt für die Prüfung, ob ein Gesetz ein al ...
bb) An der Allgemeinheit eines Gesetzes fehlt es, wenn eine inhal ...
b) Hiervon ausgehend ist § 130 Abs. 4 StGB kein allgemeines  ...
2. § 130 Abs. 4 StGB kann als Sonderrecht auch nicht auf das ...
3. § 130 Abs. 4 StGB ist auch als nichtallgemeines Gesetz mi ...
a) Von dem Erfordernis der Allgemeinheit meinungsbeschränken ...
b) Die Offenheit des Art. 5 Abs. 1 und 2 GG für derartige So ...
III.
1. § 130 Abs. 4 StGB dient dem Schutz des öffentlichen  ...
a) Voraussetzung für einen Eingriff in Art. 5 Abs. 1 GG und  ...
b) Der Gesetzgeber hat § 130 Abs. 4 StGB auf den Schutz des  ...
aa) Nicht tragfähig für die Rechtfertigung von Eingriff ...
bb) Ein legitimer Zweck, zu dessen Wahrung der Gesetzgeber ö ...
c) Der Gesetzgeber hat § 130 Abs. 4 StGB ausweislich der Ges ...
2. Die Ausgestaltung des § 130 Abs. 4 StGB ist geeignet, den ...
3. Für den vom Gesetzgeber erstrebten Schutz des öffent ...
4. § 130 Abs. 4 StGB ist in seiner Ausgestaltung auch verh&a ...
IV.
V.
1. Art. 103 Abs. 2 GG verpflichtet den Gesetzgeber, die Vorausset ...
2. Diesen Anforderungen wird die Ausgestaltung des § 130 Abs ...
a) Keinen Zweifeln an der hinreichenden Bestimmtheit gemä&sz ...
b) Auch das Tatbestandsmerkmal der Störung des öffentli ...
aa) Allerdings ist ein Rückgriff des Strafgesetzgebers auf d ...
bb) Nach diesen Maßgaben bestehen gegen die Bestimmtheit de ...
D.
I.
1. a) Die Auslegung und Anwendung der Strafgesetze ist grunds&aum ...
b) Nach diesen Grundsätzen ist für eine Verwirklichung  ...
2. Für die Auslegung des § 130 Abs. 4 StGB gelten des W ...
II.

Bearbeitung, zuletzt am 24.04.2024, durch: Fabian Beer, A. Tschentscher
© 1994-2024 Das Fallrecht (DFR).