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Informationen zum Dokument  BVerfGE 121, 108 - Wählervereinigungen  Materielle Begründung

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A. -- I.
1. Die zur Prüfung stehende Vorschrift lautet: ...
2. Die Regelung des heutigen § 13 Abs.  1 Nr.  18  ...
II.
1. Klägerin des Ausgangsverfahrens ist die Freie Wähler ...
2. Hiergegen erhob die Klägerin Klage vor dem Hessischen Fin ...
3. Mit Vorlagebeschluss vom 6. Dezember 2004 (EFG 2005, S. 797) s ...
a) Die Ausnahmeregelung des § 13 Abs.  1 Nr.  18 E ...
b) Die Verfassung gewährleistet nach Auffassung des vorlegen ...
III.
1. Der Bundesverband der freien Wähler der Bundesrepublik De ...
2. Der Präsident des Bundesfinanzhofs hat eine Stellungnahme ...
B.
I.
II.
1. Der Vorlagebeschluss muss mit hinreichender Deutlichkeit erken ...
2. Die Begründung des Finanzgerichts in seinem Vorlagebeschl ...
C.
I.
1. a) Bei § 13 Abs.  1 Nr.  18 ErbStG handelt es s ...
b) Diese Maßstäbe gelten auch für das Erbschaft-  ...
2. Betreffen steuerrechtliche Regelungen die Teilhabe an der poli ...
a) Die Verfassung gewährleistet für Wahlen zu den Vertr ...
b) Der aus Art.  3 Abs.  1 GG folgende Grundsatz der Ch ...
aa) Im Wahlrecht ist für die Anerkennung eines zwingenden Gr ...
bb) Die Sicherung der Funktionsfähigkeit der Volksvertretung ...
cc) Für die Beurteilung steuerlicher Begünstigungsnorme ...
II.
1. Parteien und kommunale Wählervereinigungen werden durch & ...
a) Die vorgelegte Regelung benachteiligt kommunale Wählerver ...
aa) Parteien erhalten durch die Steuerbefreiung des § 13 Abs ...
bb) Von der unterschiedlichen Behandlung der Parteien und der kom ...
b) Die Schenkungsteuerpflicht kommunaler Wählervereinigungen ...
2. Die unterschiedliche Besteuerung gemäß § 13 Ab ...
a) Die fehlende Steuerbefreiung bewirkt, dass bei den kommunalen  ...
b) Für die Beeinträchtigung des Wettbewerbs von politis ...
c) Auch wenn die Steuerbarkeit von Spenden an kommunale Wähl ...
3. Für die Differenzierung zwischen Parteien und kommunalen  ...
a) Beide Gruppen treten jedenfalls auf kommunaler Ebene in einen  ...
b) Die Steuerbefreiung des § 13 Abs.  1 Nr.  18 Er ...
c) Die besonderen Verpflichtungen, die den politischen Parteien i ...
d) § 13 Abs.  1 Nr.  18 ErbStG dient auch nicht da ...
4. Eine verfassungskonforme Auslegung von § 13 Abs.  1  ...
D.
1. Grundsätzlich bleibt es in Fällen gleichheitswidrige ...
2. Folge der Unvereinbarerklärung ist in der Regel, dass die ...
3. Nur in Ausnahmefällen kann von dieser Rechtsfolge abgewic ...

Bearbeitung, zuletzt am 26.04.2024, durch: Dominika Blonski
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