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Informationen zum Dokument  BVerfGE 120, 224 - Geschwisterbeischlaf  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

A.
I.
1. Die Wurzeln des Inzestverbots reichen zurück bis in das A ...
2. Vorbild für die Regelung in § 173 des Reichsstrafges ...
3. Ein vom Senat beim Max-Planck-Institut für ausländis ...
4. Die Strafnorm des § 173 StGB kann nicht losgelöst vo ...
II.
1. Das Amtsgericht verurteilte den Beschwerdeführer wegen ei ...
2. Mit seiner gegen die amtsgerichtliche Verurteilung gerichteten ...
III.
IV.
1. Die Vorsitzenden der Strafsenate des Bundesgerichtshofs teilte ...
2. Nach Ansicht des Generalbundesanwalts beruhen die angegriffene ...
3. Der Verein M. E. L. I. N.A e.V., der sich unter anderem fü ...
B.
I.
1. Die Entscheidung des Gesetzgebers, den Geschwisterinzest mit S ...
a) aa) Das Grundgesetz hat den Intim- und Sexualbereich des Mensc ...
bb) Einschränkungen des allgemeinen Persönlichkeitsrech ...
cc) Strafnormen unterliegen von Verfassungs wegen keinen darü ...
b) Der Gesetzgeber beschränkt mit der Strafnorm des § 1 ...
c) Der Gesetzgeber verfolgt mit der angegriffenen Norm Zwecke, di ...
aa) Als Strafgrund des § 173 StGB steht der in Art.  6  ...
bb) Soweit zur Rechtfertigung der Strafnorm der Schutz der sexuel ...
cc) Der Gesetzgeber hat sich zusätzlich auf eugenische Gesic ...
dd) Im Gesetzgebungsverfahren wurde die Beibehaltung des umstritt ...
d) Die angegriffene Norm genügt den verfassungsrechtlichen A ...
aa) Der Strafbewehrung des Geschwisterinzestes kann die Eignung,  ...
bb) Die angegriffene Norm unterliegt auch im Hinblick auf ihre Er ...
cc) Die Strafandrohung ist schließlich nicht unverhält ...
2. Die angegriffene Norm steht auch nicht in Widerspruch zu ander ...
a) Ob und gegebenenfalls in welcher Hinsicht die Strafbewehrung d ...
b) Gleichfalls kann offen bleiben, ob § 173 Abs.  2 Sat ...
II.
1. Prüfungsmaßstab ist insoweit das in Art.  1 Ab ...
a) Der Grundsatz "keine Strafe ohne Schuld" hat Verfassungsrang;  ...
b) Die Strafzumessung ist allerdings Sache der Tatgerichte und de ...
2. a) Eine Verletzung des Schuldgrundsatzes durch die Strafgerich ...
b) Die Strafzumessung hat sich auch nicht von dem Gedanken des ge ...
I.
1. Strafrechtliche Eingriffe wiegen besonders schwer. Sie fü ...
a) Der Strafgesetzgeber ist in der Wahl der Anlässe und der  ...
b) Die verfassungsrechtlichen Schranken der Strafgesetzgebung wir ...
c) Über Anlässe, Ziele und Instrumente strafrechtlicher ...
d) Unverzichtbarer Bestandteil der Entscheidung des Gesetzgebers  ...
2. Mit diesen Grundanforderungen an Beschränkung und Klarhei ...
a) Eine Berücksichtigung eugenischer Gesichtspunkte ist von  ...
b) § 173 Abs.  2 Satz 2 StGB ist auch nicht Mittel eine ...
c) Das Verbot des Geschwisterinzests nach § 173 Abs.  2 ...
d) Keines der vom Senat der Vorschrift zugeschriebenen Rechtsg&uu ...
II.
1. Dessen ungeachtet begegnet die Geeignetheit des § 173 Abs ...
2. Soweit man die Vorschrift im Übrigen als geeignet ansehen ...
3. Dass § 173 Abs.  2 Satz 2 StGB nicht dem besonderen  ...
III.
IV.
1. Für den Strafzweck "Schutz der Familie" fällt ins Ge ...
2. Vorkehrungen, um diesen Fällen, die unter jeglichem m&oum ...

Bearbeitung, zuletzt am 25.04.2024, durch: Dominika Blonski
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