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Informationen zum Dokument  BVerfGE 119, 1 - Roman Esra  Materielle Begründung

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A. -- I.
1. Der Roman "Esra" erschien im Frühjahr 2003 im Verlag der  ...
2. Die Romanfigur der Esra wird als eine von dem Willen ihrer Mut ...
II.
1. Die Klägerinnen beantragten kurz nach Erscheinen des Roma ...
2. a) Im Hauptsacheverfahren, in dem die Beschwerdeführerin  ...
b) Die Beschwerdeführerin trug im Wesentlichen vor, es hande ...
3. Das Landgericht verurteilte die Beschwerdeführerin unter  ...
4. Das Oberlandesgericht wies die Berufung der Beschwerdefüh ...
5. Der Bundesgerichtshof wies die Revision gegen das Urteil des O ...
B. -- I.
1. Das angegriffene Urteil des Bundesgerichtshofs beruhe auf eine ...
2. Auch das Urteil des Oberlandesgerichts verletze die Beschwerde ...
3. Auch das Landgericht komme in seinem Urteil aufgrund von verfa ...
II.
1. Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels ist der Ansich ...
2. Der Verband deutscher Schriftsteller teilt die Einschätzu ...
3. Das P. E. N.-Zentrum Deutschland ist der Ansicht, dass der Rom ...
4. Die Klägerinnen des Ausgangsverfahrens sind der Auffassun ...
C.
I.
1. Unabhängig von der vom Bundesverfassungsgericht wiederhol ...
2. Wie alle Freiheitsrechte richtet sich die Kunstfreiheit in ers ...
3. Die Kunstfreiheitsgarantie betrifft in gleicher Weise den "Wer ...
4. Auf dieses Grundrecht kann sich auch die Beschwerdeführer ...
5. Auch wenn die Parteien in einem Zivilrechtsstreit, in dem es u ...
II.
1. Die Kunstfreiheit ist nicht mit einem ausdrücklichen Gese ...
2. Die Klägerinnen des Ausgangsverfahrens sind in ihrem Pers ...
a) Voraussetzung dafür ist, dass sie als Vorbilder der Roman ...
b) Die Klägerinnen sind auch nicht so geringfügig betro ...
3. Allerdings zieht die Kunstfreiheit ihrerseits dem Persönl ...
a) Zu den Spezifika erzählender Kunstformen wie dem Roman ge ...
b) Für die Abwägung ist entscheidend, mit welcher Inten ...
c) Zwischen dem Maß, in dem der Autor eine von der Wirklich ...
4. Nach diesen Maßstäben sind die Gerichte im vorliege ...
a) Hinsichtlich der Klägerin zu 2) werden die angegriffenen  ...
b) Im Gegensatz dazu sind die angegriffenen Entscheidungen, sowei ...
aa) Die Klägerin zu 1) ist nicht nur, wie die Gerichte zutre ...
bb) Gerade durch die aus vom Autor unmittelbar Erlebtem stammende ...
cc) Daneben stellt auch die Schilderung der tatsächlich best ...
c) Die angegriffenen Entscheidungen durften, soweit sie der Unter ...
III.
IV.
V.
I.
1. Zunächst einmal teilen wir die insoweit von der Mephisto- ...
2. Dieser von der Senatsmehrheit zu Recht reklamierte kunstspezif ...
II.
1. Bei der Klägerin zu 2), an die sich die Romanfigur Lale a ...
2. Dagegen glaubt die Senatsmehrheit bei der Klägerin zu 1)  ...
3. Betrachtet man zudem das Entscheidungsergebnis der Senatsmehrh ...
III.
1. a) Anders als der Bundesgerichtshof, dem die Erkennbarkeit ein ...
b) Wird die Erkennbarkeit bejaht, fordert die Senatsmehrheit f&uu ...
c) Da die Mehrheit im konkreten Fall davon ausgeht, dass die Baga ...
d) Die Bedeutung einer Zuordnung zum Fiktionalen wird von der Sen ...
2. Ich habe zwar keinen Zweifel, dass es das Persönlichkeits ...
a) Wenn Art.  5 Abs.  3 GG gebietet, dass für die  ...
b) Warum dies in dem einen Fall gilt, in dem anderen aber nicht,  ...
c) Maßgebend soll offensichtlich sein, welcher Teil des Per ...
3. Die Schwierigkeiten der Mehrheit, der kunstspezifischen Betrac ...
a) In Anlehnung an Ausführungen des Richters Stein im Minder ...
b) Wird die auch von der Mehrheit grundsätzlich akzeptierte  ...
c) Diese Vielfalt künstlerischen Schaffens und die Notwendig ...
d) Wenn der Schutz durch die Kunstfreiheit trotz dieser Einwä ...

Bearbeitung, zuletzt am 20.04.2024, durch: Dominika Blonski
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