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Informationen zum Dokument  BVerfGE 115, 381 - Dauerpflegschaften  Materielle Begründung

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5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

    [nicht verfügbar]
7. Markierte Gliederung:

A.
I.
II.
1. Die Beschwerdeführerin ist die Erbin des im Dezember 1994 ...
2. Mit ihrer Verfassungsbeschwerde rügt die Beschwerdefü ...
III.
1. Namens der Bundesregierung trägt das Bundesministerium de ...
2. Die Hessische Staatskanzlei vertritt die Auffassung, es ersche ...
3. Der Präsident des Bundesgerichtshofs hat eine Äu&szl ...
4. Die Bundesrechtsanwaltskammer hält die Verfassungsbeschwe ...
B.
I.
1. Art. 3 Abs. 1 GG gebietet dem Gesetzgeber, unter steter Orient ...
2. Diesen Maßstäben genügt die mit der Verfassung ...
a) Eine Ausrichtung der Gebühren für entstandene Gerich ...
b) Im Unterschied zu Fürsorgemaßnahmen, die Vermö ...
c) Selbst wenn man Gesichtspunkte der Praktikabilität und Wi ...
3. Dieses verfassungswidrige Ergebnis lässt sich nicht durch ...
II.
C.
I.
1. Die Verfassungswidrigkeit einer gesetzlichen Vorschrift fü ...
2. Da die nachfolgenden Fassungen von § 92 Abs. 1 und Abs. 2 ...
3. Für den Erlass der Neuregelung steht dem Gesetzgeber eine ...
a) Auf Sachverhalte, bei denen die Erhebung von Gebühren f&u ...
b) Im Hinblick auf die gerichtliche Tätigkeit bei Fürso ...
II.

Bearbeitung, zuletzt am 20.04.2024, durch: Fabian Beer, A. Tschentscher
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