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Informationen zum Dokument  BVerfGE 114, 316 - Zweitwohnungsteuer II  Materielle Begründung

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6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

A.
I.
1. Der Beschwerdeführer im Verfahren 1 BvR 1232/00 ist in Ha ...
2. Die Landeshauptstadt Hannover erhebt seit 1994 eine Zweitwohnu ...
3. a) Die Zweitwohnungsteuersatzung Hannover vom 10. März 19 ...
b) Der hier maßgebliche § 8 NMG hat auszugsweise folge ...
4. Im Jahr 1996 veranlagte die Landeshauptstadt Hannover den Besc ...
II.
1. Das Verfahren 1 BvR 2627/03 betrifft die Satzung über die ...
2. a) Die Zweitwohnungsteuersatzung Dortmund vom 23. April 1998 h ...
b) Der hier maßgebliche § 16 MG NW hat auszugsweise fo ...
3. Der in Dortmund berufstätige Beschwerdeführer zu 2 i ...
III.
1. Im Verfahren 1 BvR 1232/00 wendet sich der Beschwerdeführ ...
2. Im Verfahren 1 BvR 2627/03 wendet sich der Beschwerdeführ ...
IV.
1. Die Niedersächsische Landesregierung hält die Entsch ...
2. Nach Auffassung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes  ...
3. Für den Bundesfinanzhof hat der II. Senat Stellung genomm ...
B.
C.
I.
II.
1. Die Prüfung einer steuerrechtlichen Bestimmung am Ma&szli ...
a) Die von den Kommunen erhobene Zweitwohnungsteuer ist eine Aufw ...
aa) Der Begriff der Aufwandsteuer wird im Grundgesetz nicht besti ...
bb) Die Zweitwohnungsteuersatzungen Hannover und Dortmund erfasse ...
b) Das Bundesverfassungsgericht hat bereits entschieden, dass es  ...
2. Die Erhebung der Zweitwohnungsteuer auf die Innehabung von Erw ...
a) Zum von Art. 6 Abs. 1 GG geschützten ehelichen  ...
b) Die Benachteiligung durch die Zweitwohnungsteuer ist nicht ger ...
III.

Bearbeitung, zuletzt am 26.04.2024, durch: Dominika Blonski
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