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Informationen zum Dokument  BVerfGE 107, 133 - Rechtsanwaltsgebühren Ost  Materielle Begründung

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5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

    [nicht verfügbar]
7. Markierte Gliederung:

A.
I.
II.
III.
IV.
1. Nach der Auffassung des Bundesministeriums ist die Regelung &u ...
2. Das Sächsische Staatsministerium hält die Verfassung ...
3. Die Bundesrechtsanwaltskammer, für die in der mündli ...
4. Auch der Deutsche Anwaltverein ist der Ansicht, dass die Verfa ...
B.
I.
II.
1. Nur diese Regelung, die -- seit dem In-Kraft-Treten des Erm&au ...
2. Durch die Anknüpfung an den Kanzleisitz in Satz 1 der Anl ...
3. Für diese Ungleichbehandlung liegen sachliche Rechtfertig ...
a) Die angegriffene Regelung ist Teil eines Bündels kostenre ...
b) Dieses Gesetz enthält ein Regelungssystem, das in general ...
c) Die damit für diese Rechtsanwälte verbundene Ungleic ...
aa) Allerdings durfte der Bundesgesetzgeber, als er im Jahre 1990 ...
bb) Eine Änderung dieses Rechtszustands sah erst das Gesetz  ...
cc) Der Gebührenabschlag lässt sich auch nicht län ...
4. Die Verfassungswidrigkeit dieser Regelung führt nicht gem ...
5. Für den Erlass der Neuregelung steht dem Gesetzgeber eine ...
III.
C.

Bearbeitung, zuletzt am 16.04.2024, durch: Fabian Beer, A. Tschentscher
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