VerfassungsgeschichteVerfassungsvergleichVerfassungsrechtRechtsphilosophie
ÜbersichtWho-is-WhoBundesgerichtBundesverfassungsgerichtVolltextsuche...

Informationen zum Dokument  BVerfGE 106, 225 - Beihilfefähigkeit von Wahlleistungen I  Materielle Begründung

1. Bearbeitung

2. Abruf & Rang

3. Zitiert durch:

4. Zitiert selbst:

5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

    [nicht verfügbar]
7. Markierte Gliederung:

A.
I.
1. Nach § 6 Abs. 1 Nr. 6 Buchstabe b der für Bundesbeam ...
2. Nach § 44 Satz 1 des Landesbeamtengesetzes Berlin in der  ...
3. Neben dem Land Berlin haben die Länder Brandenburg (§ ...
II.
III.
1. Zu der Verfassungsbeschwerde hat das Abgeordnetenhaus von Berl ...
2. Die Regierung des Landes Baden-Württemberg und die Bayeri ...
3. Der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg sowie die Regierun ...
4. Das Bundesverwaltungsgericht hat mitgeteilt, dass die Frage, o ...
B.
C.
I.
1. Art. 33 Abs. 5 GG ist unmittelbar geltendes Recht (vgl. BVerfG ...
a) Die Beihilfe in ihrer gegenwärtigen Gestalt gehört n ...
b) Die Gewährung von Beihilfen findet ihre Grundlage in der  ...
c) Das Alimentationsprinzip verpflichtet den Gesetzgeber, fü ...
2. Hieran gemessen ist die angegriffene Regelung mit Art. 33 Abs. ...
a) Beamte bleiben bei stationärer Behandlung in einem Kranke ...
aa) Die Inanspruchnahme der allgemeinen Krankenhausleistungen gew ...
bb) Für die Beantwortung der Frage, ob die nach Fürsorg ...
b) Der Ausschluss der Beihilfefähigkeit von Aufwendungen f&u ...
aa) Sind vom Dienstherrn in Konkretisierung der Fürsorgepfli ...
bb) Der angegriffenen Regelung des Landes Berlin steht kein recht ...
II.
1. Ein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz liegt  ...
2. a) Der Beschwerdeführer macht geltend, der Wegfall der Be ...
b) Auch die Übergangsvorschrift des Art. XVI des Haushaltsst ...
c) Die angegriffene Regelung verstößt auch nicht desha ...
III.
IV.
1. Nach Art. 74 a Abs. 1 GG erstreckt sich die konkurrierende Ges ...
2. Der Berliner Landesgesetzgeber hat auch nicht gegen die ihm ob ...

Bearbeitung, zuletzt am 20.04.2024, durch: Fabian Beer, Johannes Rux, A. Tschentscher
© 1994-2024 Das Fallrecht (DFR).