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Informationen zum Dokument  BVerfGE 104, 357 - Apothekenöffnungszeiten  Materielle Begründung

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4. Zitiert selbst:

5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

    [nicht verfügbar]
7. Markierte Gliederung:

A.
I.
1. Mit ihrer Verfassungsbeschwerde wendet sich die beschwerdef&uu ...
2. Den Apotheken obliegt die Sicherstellung der ordnungsgemä ...
II.
1. Die Beschwerdeführerin betrieb in Ettlingen eine Apotheke ...
2. Mit der Verfassungsbeschwerde rügt die Beschwerdefüh ...
III.
B.
I.
1. Die Regelungen über den Ladenschluss dienen allerdings an ...
a) Die besonderen Regelungen über die Öffnungszeiten vo ...
b) Soweit in den Stellungnahmen vereinzelt darauf hingewiesen wor ...
2. a) Der angegriffenen Regelung kann nicht von vornherein Eignun ...
b) Nicht gefolgt werden kann allerdings dem Landesberufsgericht d ...
3. In Anbetracht des vorrangigen Versorgungsauftrags der Apotheke ...
a) Das Verbot ist so ausgestaltet, dass dem Apotheker die freie E ...
b) Seit der Einführung der angegriffenen Regelung im Jahr 19 ...
c) Dem stehen gewichtige Interessen des Apothekers, im Wettbewerb ...
d) Diesen Gesichtspunkten stehen die Arbeitszeitinteressen des Pe ...
II.

Bearbeitung, zuletzt am 29.03.2024, durch: A. Tschentscher
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