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Informationen zum Dokument  BVerfGE 102, 176 - Schule in Freiheit  Materielle Begründung

1. Bearbeitung

2. Abruf & Rang

3. Zitiert durch:

4. Zitiert selbst:

    BVerfGE 99, 57 - Liegenschaftsmodell Schleswig-Holstein
    BVerfGE 70, 324 - Haushaltskontrolle der Nachrichtendienste
    BVerfGE 45, 1 - Haushaltsüberschreitung

5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

    [nicht verfügbar]
7. Markierte Gliederung:

A.
I.
1. Nach der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein vom 13. Juni ...
2. Das gemäß Art. 41 Abs. 3 LV erlassene Gesetz ü ...
II.
III.
IV.
B.
C.
I.
II.
1. Schon die Weimarer Reichsverfassung - WRV - hat die Zuläs ...
a) Nach Art. 73 Abs. 4 WRV konnte "über den Haushaltsplan, & ...
b) In Schleswig-Holstein wurden die Vorschriften über die vo ...
2. Der sich aus der Entstehungsgeschichte ergebende Befund, dass  ...
3. Der Normzweck des Haushaltsvorbehalts des Art. 41 Abs. 2 LV be ...
a) Art. 41 Abs. 2 LV dient maßgeblich dazu, die Etathoheit  ...
b) Diese Beurteilung von Funktion und Zweck des verfassungsrechtl ...
III.
1. Die Gesetzesinitiative zielt mit der Neufassung von Art. 8 LV  ...
2. Der Gesetzentwurf greift in die künftige Haushaltsplanung ...
IV.

Bearbeitung, zuletzt am 04.12.2024, durch: A. Tschentscher
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