VerfassungsgeschichteVerfassungsvergleichVerfassungsrechtRechtsphilosophie
ÜbersichtWho-is-WhoBundesgerichtBundesverfassungsgerichtVolltextsuche...

Informationen zum Dokument  BVerfGE 99, 341 - Testierausschluß Taubstummer  Materielle Begründung

1. Bearbeitung

2. Abruf & Rang

3. Zitiert durch:

4. Zitiert selbst:

5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

    [nicht verfügbar]
7. Markierte Gliederung:

A.
I.
1. Für Personen, die mangels Schulbildung oder aufgrund k&ou ...
2. Personen, die kein Wort sprechen können, haben demnach ni ...
3. Für die relativ kleine Gruppe der Personen, die diese wen ...
4. Schreibunfähige stumme Personen sind in anderen Bereichen ...
II.
1. Die Parteien des Ausgangsverfahrens streiten um die Erbschaft  ...
2. Im Ausgangsverfahren begehrte eine Tochter des Erblassers die  ...
III.
IV.
1. Das Bundesministerium der Justiz hält die mit der Verfass ...
2. Der Vorsitzende des IV. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs hat ...
3. Die Klägerin des Ausgangsverfahrens hält die Verfass ...
B.
C.
I.
II.
1. Bestimmendes Element der Erbrechtsgarantie ist die Testierfrei ...
2. Nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG ist es dem Gesetzgeber über ...
3. Der Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers ist allerdings nicht ...
III.
1. Der Ausschluß schreibunfähiger Stummer von jeder Te ...
2. Die geltenden Formvorschriften für letztwillige Verfü ...
3. Die erbrechtlichen Formvorschriften verletzen auch den besonde ...
D.
1. Die §§ 2232, 2233 BGB, 31 BeurkG lassen sich nicht v ...
2. Der Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 und 3 Satz 2 sowie gegen ...
3. Die Formvorschriften der §§ 2232, 2233 BGB, 31 Beurk ...
4. Die Übergangsregelung erfaßt allerdings nicht in de ...
5. Das Urteil des Oberlandesgerichts ist aufzuheben, da die Verfa ...
6. Die Kostenentscheidung beruht auf § 34 a Abs. 2 BVerfGG.  ...

Bearbeitung, zuletzt am 25.04.2024, durch: A. Tschentscher
© 1994-2024 Das Fallrecht (DFR).