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Informationen zum Dokument  BVerfGE 98, 49 - Sozietätsverbot  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

A.
I.
1. Die Bundesnotarordnung (BNotO) vom 24. Februar 1961 (BGBl I S. ...
2. Mitglieder einer Rechtsanwaltskammer können sich mit den  ...
3. Die Sozietätsmöglichkeiten für Rechtsanwäl ...
4. Das Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprü ...
5. Eine Änderung der Bundesnotarordnung ist in Vorbereitung. ...
II.
1. Die sieben Beschwerdeführer sind als Rechtsanwälte u ...
2. Mit gleichlautenden Bescheiden vom 28. Juli 1994 ordnete der P ...
3. Auf den hiergegen gestellten Antrag auf gerichtliche Entscheid ...
III.
1. Die angefochtenen Entscheidungen seien mit dem allgemeinen Gle ...
2. Das Verbot gemeinsamer Berufsausübung zwischen Anwaltsnot ...
3. Die angefochtenen Entscheidungen verletzten die Beschwerdef&uu ...
IV.
1. Die Bayerische Staatskanzlei, der Ministerpräsident des L ...
2. Die Rechtsanwaltskammer Berlin, die Wirtschaftsprüferkamm ...
3. Die Bundesnotarkammer und der Deutsche Notarverein halten die  ...
V.
B.
I.
1. Sozietätsverbote für Anwaltsnotare sind Regelungen d ...
2. Nach Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG kann die Berufsausübung nur ...
a) An einer ausdrücklichen gesetzlichen Normierung fehlt es. ...
b) Die Erwägungen, mit denen der Bundesgerichtshof das Sozie ...
(1) Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht in den Jahren 198 ...
(2) Darüber hinaus haben sich das Berufsrecht der Wirtschaft ...
II.
1. Die Unterschiede zwischen einem Steuerberater und einem Wirtsc ...
a) Die große Nähe zwischen den Tätigkeiten der St ...
b) Auch Stellung und Orgar nisation der Steuerberater und der Wir ...
c) Die verbleibenden Unterschiede, die sich allein aus den Vorbeh ...
(1) Im Zusammenhang mit den Vorbehaltsaufgaben sind aber keine sp ...
(2) Wesentliche - das Sozietätsverbot rechtfertigende - Unte ...
d) Der vom Bundesgerichthof ergänzend genannte Differenzieru ...
(1) Es ist schon zweifelhaft, ob im vorliegenden Fall beim Bü ...
(2) Zutreffend ist allerdings, daß sich das Berufsbild des  ...
e) Sonstige Gründe, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer ...
(1) Die vom Deutschen Notarverein und von der Bundesnotarkammer a ...
(2) Die Dienstaufsicht über die Notare (§§ 92 ff.  ...
III.
C.

Bearbeitung, zuletzt am 29.03.2024, durch: A. Tschentscher
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