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Informationen zum Dokument  BVerfGE 97, 391 - Mißbrauchsbezichtigung  Materielle Begründung

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5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

    [nicht verfügbar]
7. Markierte Gliederung:

A.
I.
1. Die Beschwerdeführerin ist die Tochter des Klägers d ...
2. Das Landgericht wies die Klage ab, das Oberlandesgericht gab i ...
a) Das Landgericht begründete sein Urteil damit, daß e ...
b) Auf die Berufung des Klägers verurteilte das Oberlandesge ...
II.
III.
1. Das Niedersächsische Justizministerium hält die Verf ...
2. Der Kläger des Ausgangsverfahrens hat darum gebeten, das  ...
B.
I.
1. Die Nennung des eigenen Namens im Zusammenhang mit einer Ä ...
2. Die Nennung des eigenen Namens fällt ferner in den Schutz ...
3. Dagegen ist die Pressefreiheit nicht einschlägig. Geht es ...
4. Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrecht werden durch di ...
II.
1. Beide Grundrechte unterliegen allerdings gesetzlichen Schranke ...
2. Ihre Anwendung hält jedoch den grundrechtlichen Anforderu ...
a) Auslegung und Anwendung der zivilrechtlichen Vorschriften sind ...
b) Auf seiten der Beschwerdeführerin fällt dabei unter  ...
c) Auf seiten des Klägers des Ausgangsverfahrens fällt  ...
d) Diese grundrechtlich zu beachtenden Gesichtspunkte sind in die ...
e) Die angegriffene Entscheidung beruht auf diesen Mängeln.  ...

Bearbeitung, zuletzt am 29.03.2024, durch: A. Tschentscher, Rainer M. Christmann
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