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Informationen zum Dokument  BVerfGE 97, 298 - extra-radio  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

A.
I.
II.
1. Die Beschwerdeführerin bietet seit 1987 aufgrund eines vo ...
2. Gegen die Entscheidung der BLM beantragte die Beschwerdefü ...
a) Das Verwaltungsgericht wies den Antrag der Beschwerdeführ ...
b) Der gegen diesen Beschluß gerichteten Verfassungsbeschwe ...
3. Gegen die Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs ...
4. Im verwaltungsgerichtlichen Hauptsacheverfahren verpflichtete  ...
5. Für die seit dem 6. Juni 1996 laufende neue Sendeperiode  ...
III.
IV.
1. Die Bayerische Staatsregierung räumt der Verfassungsbesch ...
2. Die BLM hält die Verfassungsbeschwerde für unzul&aum ...
3. Die Medienbetriebsgesellschaft hat den Verlauf der Verhandlung ...
4. Radio Euroherz hat sich im wesentlichen der Stellungnahme der  ...
B.
1. Das Rechtsschutzinteresse besteht auch nach dem Urteil des Ver ...
2. Der Grundsatz der Subsidiarität steht einer Sachentscheid ...
C.
I.
1. Die Beschwerdeführerin kann sich auf dieses Grundrecht be ...
a) Die Rundfunkfreiheit ist in ihrem Kern Programmfreiheit. Sie g ...
b) Gemessen an diesen Grundsätzen sind die Programmanbieter  ...
c) Auf den Schutz der Rundfunkfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 G ...
2. Diesen Grundsätzen wird die angegriffene Entscheidung nic ...
II.
1. Dieses Grundrecht eröffnet den Rechtsweg gegen jede behau ...
2. Im vorliegenden Fall hat der Bayerischen Verfassungsgerichtsho ...
III.
IV.

Bearbeitung, zuletzt am 29.03.2024, durch: A. Tschentscher
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