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Informationen zum Dokument  BVerfGE 97, 228 - Kurzberichterstattung  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

A.
I.
1. Die Einführung eines solchen Rechts geht auf Erfahrungen  ...
2. Mit dem am 15. März 1990 unterzeichneten Ersten Staatsver ...
3. Schon vor der Unterzeichnung des Staatsvertrages fügte No ...
4. Das von den Ministerpräsidenten zur Begründung der s ...
II.
1. Das Kurzberichterstattungsrecht schränke das Eigentum in  ...
2. Die Unverhältnismäßigkeit der Regelung fü ...
3. Die dargelegten Einschränkungen seien im übrigen auc ...
4. Schließlich werde auch das Recht am eigenen Bild der ein ...
5. Durch das gesetzlich begründete Recht auf Kurzberichterst ...
6. Schließlich verletze die angegriffene Regelung auch das  ...
7. Die angegriffene Regelung verstoße teilweise gegen die g ...
III.
1. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hält die Gesetzge ...
2. Der nordrhein-westfälische Landtag hat seine gesetzgeberi ...
3. Die Landesregierungen sind der Auffassung, daß das Recht ...
4. Nach Auffassung von ARD und ZDF liegt der Schwerpunkt der Rege ...
5. Der VPRT ist der Auffassung, daß die angegriffenen Vorsc ...
6. Die Sportverbände teilen im wesentlichen die tatsäch ...
IV.
B.
I.
II.
1. Das Kurzberichterstattungsrecht schränkt das Grundrecht d ...
a) Die Tätigkeiten, die Gegenstand der angegriffenen Regelun ...
b) Soweit die von der angegriffenen Regelung erfaßten T&aum ...
2. Der Eingriff in die Berufsfreiheit ist aber mit den nachstehen ...
a) Die Berufsfreiheit ist nicht vorbehaltlos gewährleistet,  ...
b) Der angegriffenen Regelung liegen vernünftige Gemeinwohle ...
c) Mit Ausnahme der Unentgeltlichkeit wahrt die angegriffene Rege ...
aa) Die Regelung ist zur Erreichung des Gesetzeszwecks geeignet. ...
bb) Ein weniger belastendes Mittel, das den Gesetzeszweck ebenso  ...
cc) Die Regelung trägt in ihrem Kern auch dem Grundsatz der  ...
(1) Gemessen an der Bedeutung des mit dem Kurzberichterstattungsr ...
(2) Die angegriffene Regelung würde die Ereignisveranstalter ...
(3) § 3 a Abs. 1 WDR-G/LRG enthält eine unverhältn ...
III.
IV.
V.
1. Sinn der Garantie ist die Abschirmung der Privatsphäre in ...
2. Der Eingriff ist aber verfassungsrechtlich nicht zu beanstande ...
VI.
1. Die Rundfunkfreiheit bedarf der gesetzlichen Ausgestaltung (vg ...
2. Das Kurzberichterstattungsrecht in § 3 a WDR-G/LRG gestal ...
VII.
1. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht ist hier in seiner Au ...
2. Das Kurzberichterstattungsrecht verletzt das allgemeine Pers&o ...
VIII.

Bearbeitung, zuletzt am 25.04.2024, durch: A. Tschentscher
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