VerfassungsgeschichteVerfassungsvergleichVerfassungsrechtRechtsphilosophie
ÜbersichtWho-is-WhoBundesgerichtBundesverfassungsgerichtVolltextsuche...

Informationen zum Dokument  BVerfGE 97, 103 - Kindererziehungszeiten  Materielle Begründung

1. Bearbeitung

2. Abruf & Rang

3. Zitiert durch:

4. Zitiert selbst:

5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

    [nicht verfügbar]
7. Markierte Gliederung:

A.
I.
1. Am 1. Januar 1986 trat das Gesetz zur Neuordnung der Hinterbli ...
2. a) Das HEZG berücksichtigte Kindererziehungszeiten innerh ...
b) Mit Wirkung vom 1. Januar 1992 wurde die unterschiedliche Beha ...
3. Die Regelungen des KLG wurden bei der Überführung in ...
4. a) Mit dem KLG wurde zugleich das Verhältnis dieser Leist ...
b) Für Mütter und Väter der Geburtsjahrgänge  ...
5. Nach § 11 Abs. 1 BSHG in der für den entscheidungser ...
II.
1. Die 1922 geborene Klägerin des Ausgangsverfahrens erh&aum ...
2. Das Verwaltungsgericht hat das Verfahren ausgesetzt und dem Bu ...
a) Die Frage der Verfassungsmäßigkeit der zur Prü ...
b) Nach Auffassung des Gerichts verstößt die Anrechnun ...
III.
1. Der Bundesminister hält die ungleiche Behandlung von M&uu ...
2. Der für das Sozialhilferecht zuständige 5. Senat des ...
B.
1. Soweit es um den Ausgleich kindererziehungsbedingter Nachteile ...
2. Diese Ungleichbehandlung ist jedoch verfassungsrechtlich nicht ...
a) Die Eigenständigkeit der Regelungen des KLG gegenübe ...
b) Zugleich sollte die außergewöhnliche Belastung der  ...
c) Das gilt um so mehr, als im Unterschied zu dem am 1. Januar 19 ...
d) Die Ungleichbehandlung ist aber auch durch das gesetzgeberisch ...

Bearbeitung, zuletzt am 19.04.2024, durch: A. Tschentscher, Rainer M. Christmann
© 1994-2024 Das Fallrecht (DFR).