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Informationen zum Dokument  BVerfGE 97, 89 - Rückübereignungsanspruch  Materielle Begründung

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    [nicht verfügbar]
7. Markierte Gliederung:

A.
I.
1. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE ...
2. Für Enteignungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB) in der Fa ...
3. Mit dem Wirksamwerden des Beitritts der Deutschen Demokratisch ...
II.
1. Der Beschwerdeführer begehrte im Ausgangsverfahren die R& ...
2. Mit seiner daraufhin erhobenen Klage hat der Beschwerdefü ...
a) Das Verwaltungsgericht hat dem Hilfsantrag stattgegeben. Begr& ...
b) Das Bundesverwaltungsgericht hat die Klage auf die Revision de ...
III.
1. Art. 14 GG sei verletzt, weil das Bundesverwaltungsgericht ein ...
2. Das angegriffene Urteil verstoße ferner gegen den allgem ...
IV.
B.
I.
1. Ein Verstoß gegen das Eigentumsgrundrecht kann nicht sch ...
2. Das angegriffene Urteil hat auch Bedeutung und Reichweite des  ...
a) Zwar folgt aus Art. 14 GG ein Rückerwerbsrecht des fr&uum ...
b) Für Enteignungen, die in der Deutschen Demokratischen Rep ...
3. Art. 14 GG wird auch nicht dadurch verletzt, daß das Bun ...
4. Der Bundesgesetzgeber war auch verfassungsrechtlich nicht verp ...
II.

Bearbeitung, zuletzt am 24.04.2024, durch: A. Tschentscher, Jens Krüger
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