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Informationen zum Dokument  BVerfGE 96, 315 - Wohngeld bei Begleitstudium  Materielle Begründung

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5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

    [nicht verfügbar]
7. Markierte Gliederung:

A.
I.
1. Im Zuge des Abbaus der Wohnungszwangswirtschaft Anfang der sec ...
2. a) Nach der Einführung der gesetzlichen Ausbildungsfö ...
b) Mit der Umstellung der Ausbildungsförderung auf Volldarle ...
3. Ab 1. Januar 1986 wurde das Verhältnis zwischen Wohngeldg ...
4. § 41 Abs. 3 WoGG wurde in der Folgezeit zweimal geän ...
a) Mit Art. 2 Abs. 1 Nr. 10 des Gesetzes über die Einfü ...
b) Schließlich wurde § 41 Abs. 3 Satz 1 WoGG durch Art ...
5. Die Voraussetzungen der Ausbildungsförderung sowie Leistu ...
II.
1. Dem Ausgangsverfahren liegt folgender Sachverhalt zugrunde: ...
2. Das Verwaltungsgericht hat das Verfahren ausgesetzt und dem Bu ...
a) Die Frage der Verfassungsmäßigkeit des § 41 Ab ...
b) Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts verstößt &s ...
III.
1. Der Bundesminister hält die zur Prüfung gestellte No ...
2. Der für das Ausbildungsförderungsrecht zuständi ...
B.
C.
I.
1. Art. 3 Abs. 1 GG gebietet, alle Menschen vor dem Gesetz gleich ...
2. a) § 41 Abs. 3 Satz 1 WoGG in der zur Prüfung gestel ...
b) Der Ausschluß vom Wohngeld unter Verweisung auf das Syst ...
c) Die festgestellte Ungleichbehandlung ist nicht gerechtfertigt. ...
aa) Der Unterkunftsbedarf dieses Personenkreises ist nicht - ande ...
bb) Die Verweisung des genannten Personenkreises auf das System d ...
cc) Der Regelung des § 41 Abs. 3 Satz 1 WoGG bedurfte es nic ...
dd) Die Ungleichbehandlung des genannten Personenkreises mit Wohn ...
II.

Bearbeitung, zuletzt am 29.03.2024, durch: A. Tschentscher
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