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Informationen zum Dokument  BVerfGE 93, 165 - Erbschaftssteuer  Materielle Begründung

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    Revision:  A. Tschentscher

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3. Zitiert durch:

4. Zitiert selbst:

5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

    [nicht verfügbar]
7. Markierte Gliederung:

A.
I.
1. Die Erbschaft- und Schenkungsteuer belastet gemäß & ...
2. Die Vermögenswerte sind gemäß § 12 Abs. 1 ...
II.
1. Die Beschwerdeführerin erhielt 1987 aufgrund eines testam ...
2. Mit Erbschaftsteuerbescheid vom 19. September 1988 wurde gegen ...
3. Die gegen den Bescheid gerichtete Klage wies das Finanzgericht ...
4. Die vom Finanzgericht zugelassene Revision wurde vom Bundesfin ...
III.
IV.
B.
1. Der Sohn der Beschwerdeführerin kann als Erbe die Verfass ...
2. Soweit die Verfassungsbeschwerde die Verfassungswidrigkeit der ...
3. Soweit die Verfassungsbeschwerde die Verfassungswidrigkeit des ...
C.
I.
1. Der Gesetzgeber verfolgt mit der Erbschaftsteuer in ihrer derz ...
2. Die Erbschaftsbesteuerung mindert für den Steuerpflichtig ...
a) aa) Die Erbrechtsgarantie des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG gew&aum ...
bb) Dem Recht des Erblassers zu vererben, das durch seine Testier ...
cc) Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG überläßt es dem Gese ...
b) Aus diesen Maßstäben folgt: ...
aa) Der erbschaftsteuerliche Zugriff bei Familienangehörigen ...
bb) Zudem hat der Gesetzgeber bei der Gestaltung der Steuerlast z ...
II.
1. Der Gesetzgeber verfolgt mit § 12 ErbStG i.V.m. dem Bewer ...
2. Bei einer Neuregelung der erbschaftsteuerlichen Bemessungsgrun ...
3. Nach allem hat die Verfassungsbeschwerde Erfolg, insofern die  ...
a) Der Verstoß gegen den Gleichheitssatz führt zu eine ...
b) Auch im laufenden Kalenderjahr ist das bisherige Erbschaftsteu ...
c) Im Falle des Beschwerdeführers obliegt es Finanzgericht u ...
D.
E.

Bearbeitung, zuletzt am 28.04.2024, durch: Sabrina Gautschi, A. Tschentscher
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