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Informationen zum Dokument  BVerfGE 93, 85 - Universitätsgesetz NRW  Materielle Begründung

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5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

A.
I.
1. Mit dem Gesetz zur Änderung hochschulrechtlicher Vorschri ...
2. Der in § 27 Abs. 1 Satz 6 UG in Bezug genommene § 86 ...
II.
1. Verfahren 1 BvR 1379/94: ...
a) § 6 Abs. 4 UG sei nach Art. 31 GG nichtig, weil er rahmen ...
b) § 27 Abs. 1 Satz 7 UG sei mit § 64 Abs. 4 Satz 3 HRG ...
2. Verfahren 1 BvR 1413/94: ...
III.
1. Namens der Bundesregierung hat das Bundesministerium für  ...
2. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen ist der Auffassung, da ...
B.
1. Die Verfassungsbeschwerde der Beschwerdeführer zu I. ist  ...
a) Bei § 6 Abs. 4 UG handelt es sich zwar nur um eine Erm&au ...
b) Die Neuregelung des Verhältnisses zwischen Dekanin oder D ...
2. Unzulässig ist die Verfassungsbeschwerde der Beschwerdef& ...
3. Unzulässig ist die Verfassungsbeschwerde der Beschwerdef& ...
C.
I.
1. Prüfungsmaßstab ist in erster Linie die von Art. 5  ...
2. Nach diesen Maßstäben sind § 6 Abs. 4, §  ...
a) § 6 Abs. 4 UG verfolgt den Zweck, Mängel in der Stud ...
b) § 27 Abs. 1 Satz 1, 2, 6 und Abs. 3 Satz 3 UG sind nach d ...
aa) Mit § 27 Abs. 1 Satz 1 und 2 UG wird der Dekanin oder de ...
bb) Auch § 27 Abs. 1 Satz 6 UG ist von Verfassungs wegen nic ...
c) Mit der Festlegung der Amtszeit der Dekanin oder des Dekans au ...
II.

Bearbeitung, zuletzt am 26.04.2024, durch: A. Tschentscher, Djamila Strößner
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