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Informationen zum Dokument  BVerfGE 91, 186 - Kohlepfennig  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

A.
I.
II.
1. Die Ausgleichsabgabe nach dem Dritten Verstromungsgesetz ist T ...
a) Ziel des Dritten Verstromungsgesetzes ist es, im Interesse der ...
b) Das Dritte Verstromungsgesetz wurde in der für das Ausgan ...
c) Die Bundesregierung rechtfertigte die Abgabenregelung und die  ...
d) Nachdem die finanzielle Grundlage für die Verstromung deu ...
2. a) Nach der vom Amtsgericht im Ausgangsverfahren vertretenen A ...
b) Der Beschwerdeführer ist der Ansicht, der Kohlepfennig se ...
3. Zur Verfassungsbeschwerde haben die Bundesregierung, die Bayer ...
a) Die Bundesregierung sieht in der Ausgleichsabgabe eine Sondera ...
b) Die Bayerische Staatsregierung weist zunächst darauf hin, ...
c) Nach Ansicht der RWE ist die Ausgleichsabgabe verfassungsm&aum ...
d) Der Gesamtverband des deutschen Steinkohlenbergbaus hat sich i ...
B. -- I.
II.
C.
I.
1. Die Abgabe nach § 8 Drittes Verstromungsgesetz ist als "w ...
2. Das Bundesverfassungsgericht hat in nunmehr gefestigter Rechts ...
II.
1. Die Ausgleichsabgabe nach dem Dritten Verstromungsgesetz belas ...
a) Ziel des Dritten Verstromungsgesetzes war es, im Interesse der ...
b) Nach § 8 Abs. 2 Drittes Verstromungsgesetz sind Schuldner ...
c) Diese Gesetzeslage betrifft einen Elektrizitätsmarkt, in  ...
2. Die mit der Abgabe belasteten Stromverbraucher bilden eine den ...
a) Die Ausgleichsabgabe belastet private Haushalte ebenso wie gew ...
b) Die Ausgleichsabgabe dient der Sicherung des Steinkohleeinsatz ...
III.
1. Das Bundesverfassungsgerichtsgesetz bestimmt als Rechtsfolge d ...
2. Auch wenn für die Verurteilung des Beschwerdeführers ...
D.

Bearbeitung, zuletzt am 19.04.2024, durch: A. Tschentscher
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