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Informationen zum Dokument  BVerfGE 90, 241 - Auschwitzlüge  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

A.
I.
1. Die Beschwerdeführerin, ein Bezirksverband der Nationalde ...
2. Die Landeshauptstadt München legte der Beschwerdefüh ...
3. Das Verwaltungsgericht hat die Fortsetzungsfeststellungsklage  ...
4. Der Verwaltungsgerichtshof hat die Berufung der Beschwerdef&uu ...
5. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Nichtzulassungsbeschwerde ...
II.
B. -- I.
II.
1. Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG gewährleistet jedermann das Recht ...
a) An diesem Grundrecht sind die Entscheidungen vorrangig zu mess ...
b) Gegenstand des grundrechtlichen Schutzes aus Art. 5 Abs. 1 Sat ...
c) Die Meinungsfreiheit ist allerdings nicht vorbehaltlos gew&aum ...
2. Gemessen daran liegt ein Verstoß gegen Art. 5 Abs. 1 Sat ...
a) Die von der Versammlungsbehörde aufgestellte und von den  ...
b) Bei der untersagten Äußerung, daß es im Dritt ...
c) Aber auch wenn man die Äußerung, auf die sich die A ...
aa) Die Einschränkung hat eine verfassungsmäßige  ...
bb) Auslegung und Anwendung von § 5 Nr. 4 VersG in Verbindun ...
(1) Die Verwaltungsbehörden und -gerichte haben ihren Entsch ...
(2) Auch die Abwägung zwischen der Ehrverletzung einerseits  ...
(3) Da die angegriffene Auflage schon im Hinblick auf § 185  ...
III.

Bearbeitung, zuletzt am 25.04.2024, durch: A. Tschentscher
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