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Informationen zum Dokument  BVerfGE 90, 1 - Jugendgefährdende Schriften  Materielle Begründung

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5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

A.
I.
II.
1. Der Beschwerdeführer ist Autor und Verleger des erstmals  ...
2. 1978 warb der Landesverband Nordrhein-Westfalen der "Jungen Na ...
3. Die gegen diesen Bescheid gerichtete Anfechtungsklage des Besc ...
a) Das Oberverwaltungsgericht führte aus: Die Bundesprü ...
b) Das Bundesverwaltungsgericht stellte die Entscheidung des Verw ...
aa) Der Bundesprüfstelle sei ein weiter Beurteilungsspielrau ...
bb) Dem Buch komme der Vorbehalt des § 1 Abs. 2 Nr. 2 GjS ni ...
cc) Zu § 1 Abs. 2 Nr. 1 GjS werde an der Rechtsprechung fest ...
III.
1. Mit seiner Verfassungsbeschwerde greift der Beschwerdefüh ...
a) Sein Buch sei ein wissenschaftliches Werk, dem dieser Charakte ...
aa) Das Oberverwaltungsgericht habe sein Buch der Sache nach als  ...
bb) Seine Meinungsäußerungsfreiheit sei dadurch verlet ...
b) Das Bundesverwaltungsgericht habe seinen Anspruch auf rechtlic ...
2. Die Bundesprüfstelle verteidigt die angegriffenen Entsche ...
B.
C.
I.
1. Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG erklärt Wissenschaft, Forschung u ...
2. Nach diesen Grundsätzen ist es verfassungsrechtlich nicht ...
II.
1. Das Buch fällt in den Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 Sat ...
a) Dieser gewährleistet jedermann das Recht, seine Meinung f ...
b) Das Buch des Beschwerdeführers ist durch seine Meinung zu ...
2. Mit der Indizierung des Buches wird in den Schutzbereich des A ...
a) Die Meinungsfreiheit ist allerdings nicht vorbehaltlos gew&aum ...
b) Auslegung und Anwendung des § 1 Abs. 1 GjS durch die Bund ...
aa) Das verfassungsrechtlich bedeutsame Interesse an einer ungest ...
bb) Die Annahme der Bundesprüfstelle und - ihr folgend - des ...

Bearbeitung, zuletzt am 26.04.2024, durch: A. Tschentscher
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