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Informationen zum Dokument  BVerfGE 89, 381 - Volljährigenadoption II  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

A.
I.
1. Das Adoptionsrecht ist durch das Gesetz über die Annahme  ...
2. Der Beschluß, mit dem das Vormundschaftsgericht die Anna ...
II.
1. Die 1942 geborene Beschwerdeführerin, deren Vater nicht a ...
a) In den Ausgangsverfahren strebte Dr. L. die Annahme der 1941 n ...
b) Mit den angegriffenen Beschlüssen sprach das Amtsgericht  ...
2. Die Beschwerdeführerin rügt mit ihren Verfassungsbes ...
a) Es widerspreche dem Rechtsstaatsprinzip, daß der Adoptio ...
b) Zur Verletzung ihres Anspruchs auf rechtliches Gehör tr&a ...
III.
1. Das Bundesministerium der Justiz hat namens der Bundesregierun ...
a) Es könne nicht zweifelhaft sein, daß die Adoption w ...
b) Es sei verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, daß de ...
c) Habe ein Fachgericht Verfassungsrecht verletzt, so müsse  ...
2. Der Justizminister des Landes Schleswig-Holstein hat eine dien ...
3. Der Annehmende und die Anzunehmenden halten die Verfassungsbes ...
B.
I.
II.
1. Art. 103 Abs. 1 GG ist auch im Verfahren der freiwilligen Geri ...
2. a) Daß das Gericht die Beschwerdeführerin nicht per ...
b) Das Vormundschaftsgericht hätte der Beschwerdeführer ...
3. Die angegriffenen Entscheidungen beruhen auf dem Verstoß ...
C.
I.
1. Verletzt eine gerichtliche Entscheidung den Beschwerdefüh ...
2. Für die - ebenfalls abschließende - Regelung des &s ...
II.
1. In solchen Fällen steht einer Aufhebung der angegriffenen ...
2. Führt die Nachholung des rechtlichen Gehörs zu dem E ...

Bearbeitung, zuletzt am 28.03.2024, durch: A. Tschentscher
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